"Hybride mit Reparaturbedarf"
"Hybride mit Reparaturbedarf"

"Hybride mit Reparaturbedarf"

Zum Entwurf eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz

Aufsatz, Deutsch, Eine Seite, NJW - Neue Juristische Wochenschrift

Erscheinungsdatum: 02.12.2010

Quelle: NJW-Editorial, Heft 49/2010


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Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (BR-Dr 535/10) hat sich die Bundesregierung auf ein Terrain begeben, das zweifelsohne als schwierig bezeichnet werden kann. Die Notwendigkeit, gesetzliche Regelungen zu diesem Themenkomplex zu erarbeiten, war nach jahrelanger Diskussionspätestens gegeben, nachdem in der jüngeren Vergangenheit mehrfach „Bespitzelungsskandale“ die Medien und die Öffentlichkeit beschäftigt haben.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf trifft in seiner allgemeinen Zielsetzung erwartungsgemäß auf breite Zustimmung: „Durch klarere gesetzliche Regelungen soll die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte erhöht werden. So sollen einerseits die Beschäftigten vor der unrechtmäßigen Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten geschützt werden, andererseits soll das Informationsinteresse des Arbeitgebers beachtet werden.“ Soweit der Gesetzentwurf gleichsam als „Hybride“ Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen zu vereinen sucht, steckt der Teufel aber wie so oft im Detail. Während verschiedene Regelungen aus Arbeitnehmersicht bereits zu weit gehen (etwa beim automatisierten Datenabgleich in Verdachtsfällen), gehen sie aus Arbeitgebersicht noch nicht weit genug (z. B. in Einwilligungsfällen); hinsichtlich der Interessenlage zeigt sich ein klassisches Spannungsfeld. Einig sind sich Vertreter beider Seiten ungeachtet der jeweiligen Interessenlage aber darin, dass der Gesetzentwurf insgesamt noch unausgegoren ist, insbesondere weil er in der konkreten Ausgestaltung an vielen Stellen unklar bleibt und bedingt dadurch dem angestrebten Ziel der Schaffung von Rechtssicherheit zuwiderläuft. Der Bundesrat hat am 5. 11. 2010 ebenfalls eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen, die angesichts der Vielzahl an Forderungen und Prüfaufträgen einem „Reparaturauftrag zur grundlegenden Überarbeitung“ gleichkommt. So hält es der Bundesrat unter anderem „für dringend erforderlich, die Verständlichkeit und Handhabbarkeit der Bestimmungen zu erhöhen“. Des Weiteren soll es Arbeitgebern ermöglicht werden, „Beschäftigtendaten mit einer Konzerngesellschaft mit Sitz in einem sicheren Drittstaat im Rahmen der Regelungen der Auftragsdatenverarbeitung rechtssicher auszutauschen“. Ferner wird eine Regelung zum Datenschutz im Bereich der Arbeitnehmervertretung gefordert, eine Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen Auskunft über die Schwangerschaft einer Beschäftigten verlangt werden darf, usw.

Im Rahmen der Überarbeitung des Gesetzentwurfs wird auch zu erwägen sein, ob die Formulierung von Generalklauseln an Stelle zu ausdifferenzierter Regelungen unter Umständen zielführender, d. h. ob „weniger mehr“ wäre.

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