In vielen Banken wird nicht mehr langfristig gedacht
In vielen Banken wird nicht mehr langfristig gedacht

In vielen Banken wird nicht mehr langfristig gedacht

Interview, Deutsch, 4 Seiten, Helmut Richardi Verlag GmbH

Autor: Prof. Dr. Klaus Feinen

Erscheinungsdatum: 15.11.2010

Quelle: Immobilien & Finanzierung - Der Langfristige Kredit

Seitenangabe: 790-793


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In dem Redaktionsgespräch der Fachzeitschrift "Immobilien & Finanzierung - Der Langfristige Kredit" nimmt der Verfasser insbesondere Stellung zu der Absicht der internationalen Bilanzierungsstandardsetter IASB/FASB, für alle Miet- und Leasingverträge, deren Laufzeit länger als 12 Monate sind, eine bilanzielle Erfassung als sog. "Rights of Use" auf der Aktivseite einer Bilanz und die zukünftigen Zahlungspflichten aus diesen Verträgen als auf der Passivseite anzusetzende Verbindlichkeiten vorzunehmen.

Dadurch werden die Bilanzen zahlreicher Unternehmen - insbesondere der großen Handelskonzerne - so gewaltig aufgebläht, dass das Eigenkapital nur noch wenige Prozentpunkte an der Bilanzsumme ausmachen wird.

Welche Motive soll es dann noch geben, das bisherige "Off-Balance-Produkt" Immobilien-Leasing, wo ja aufgrund der Langfristigkeit der Verträge besonders große Aktive und Passiva demnächst zu bilanzieren wären, überhaupt noch durch ein Unternehmen zu nutzen?

Da der Hauptcharakter des Immobilien-Leasing sein "off-balance-status" ist, sagt der Verfasser bei Umsetzung der Überlegungen der Standardsetter in geltendes Bilanzrecht, faktisch das Ende des Finanz- und Dienstleistungsproduktes Immobilien-Leasing für alle nach IAS zu bilanzierenden Unternehmen voraus. Der neue Ansatz der Standardsetter ist ein Traditionsbruch. Seit über 100 Jahren gibt es im deutschen Handelsrecht vertragliche Beziehungen, die sich mit der Nutzung und dem Entgelt dafür zum Zeitpunkt der Zahlung ausgleichen, sogenannte "schwebend wirksame Geschäfte". Der Mieter nutz das Objekt einen Monat und zahlt dafür die entsprechende Miete, dann bleibt am Monatsende kein Vermögensgegenstand übrig, weder eine Schuld noch ein Anspruch.

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