Individual- und Kollektivarbeitsrecht: Diese Besonderheiten gelten bei Stiftungen
Individual- und Kollektivarbeitsrecht: Diese Besonderheiten gelten bei Stiftungen

Individual- und Kollektivarbeitsrecht: Diese Besonderheiten gelten bei Stiftungen

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, IWW Institut für Wirtschaftspublizistik

Autor: Dirk Helge Laskawy

Erscheinungsdatum: 28.10.2010

Quelle: StiftungsBrief (SB)

Seitenangabe: 195-199


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Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts sind juristische Personen und können damit Arbeitgeber sein. Grundsätzlich gelten für sie sämtliche Rechte und Pflichten, die das Arbeitsrecht für Arbeitgeber im Allgemeinen festlegt. Aufgrund ihrer Struktur unterliegt die Stiftung jedoch einigen arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche arbeitsrechtlichen Regelungen in Stiftungen anzuwenden sind.

Dirk Helge Laskawy

DE, Leipzig

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Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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