Beitrag, Deutsch, Eine Seite
Autor: Klaus D. Hahne
Erscheinungsdatum: 2008
Seitenangabe: 2489
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Durch die UntStRef. 2008 sind Leasing- und Factoringunternehmen substanziell schlechter gestellt worden. Der Anwendungsbereich des § 19 GewStDV soll nun im JStG 2009 erweitert werden. Der Gesetzgeber ist gut beraten, die Voraussetzungen für die Anwendung des § 19 GewStDV bei Leasing- und Factoringunternehmen moderat auszugestalten, da sonst der erkennbar gute Wille am Ende wirkungslos verpuffen könnte.
Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.
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DE, Frankfurt am Main
Steuerberater / Partner
Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung
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