JStG 2009: GewSt-Änderungen erfordern umsichtigen Gesetzgeber -- BB-Standpunkt zum Entwurf eines JStG 2009
JStG 2009: GewSt-Änderungen erfordern umsichtigen Gesetzgeber -- BB-Standpunkt zum Entwurf eines JStG 2009

JStG 2009: GewSt-Änderungen erfordern umsichtigen Gesetzgeber -- BB-Standpunkt zum Entwurf eines JStG 2009

Beitrag, Deutsch, Eine Seite

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2008

Seitenangabe: 2489


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Durch die UntStRef. 2008 sind Leasing- und Factoringunternehmen substanziell schlechter gestellt worden. Der Anwendungsbereich des § 19 GewStDV soll nun im JStG 2009 erweitert werden. Der Gesetzgeber ist gut beraten, die Voraussetzungen für die Anwendung des § 19 GewStDV bei Leasing- und Factoringunternehmen moderat auszugestalten, da sonst der erkennbar gute Wille am Ende wirkungslos verpuffen könnte.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung

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