Kein Gehalt für Raucherpausen
Kein Gehalt für Raucherpausen

Kein Gehalt für Raucherpausen

Beitrag, Deutsch, LKS Rechtsanwälte

Autor: Robert C. Lentzsch

Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwälte

Erscheinungsdatum: 2015


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Arbeitnehmer können nicht damit rechnen, dass der eigene Arbeitgeber stets Raucherpausen vergütet. Dies kann auch dann gelten, wenn der Arbeitgeber zuvor sich längere Zeit anders verhalten hat. Die zitierte Entscheidung zeigt warum.

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Robert C. Lentzsch

DE, Frankfurt am Main

Partner / Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

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