Ein Schönheitschirurg, der es vorübergehend unterlässt, seine komatöse Patientin zur cerebralen Reanimation in ein Krankenhaus einzuweisen, kann sich wegen versuchten Mordes strafbar machen
Ein Schönheitschirurg, der es vorübergehend unterlässt, seine komatöse Patientin zur cerebralen Reanimation in ein Krankenhaus einzuweisen, kann sich wegen versuchten Mordes strafbar machen

Ein Schönheitschirurg, der es vorübergehend unterlässt, seine komatöse Patientin zur cerebralen Reanimation in ein Krankenhaus einzuweisen, kann sich wegen versuchten Mordes strafbar machen

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Medizinrechtskanzlei Ratajczak & Partner mbB

Autor: Harald Wostry

Erscheinungsdatum: 20.10.2011

Quelle: RP Newletter


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