Kommentar, Deutsch, 2 Seiten, Redbox.de
Am 6. März 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die französische Rechtsprechung zur Tabakwerbung in der Presse bestätigt. Vorausgegangen war ein Urteil, das das Abbilden von Logos von
Tabakwarenmarken in Pressemedien verbietet. Die EU hatte mit der Richtlinie 2003/33/EG die Werbung für Tabakprodukte verboten. In der Richtlinie selbst wird Werbung definiert als jede Art kommerzieller Kommunikation mit der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf eines Erzeugnisses zu fördern.
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