Keyword Advertising
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Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, Kanzlei Philipp Fürst

Erscheinungsdatum: 2009


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Keyword Advertising

Der I Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte im ersten Quartal dieses Jahres mehrfach Gelegenheit, zur Verwendung von sog. „Keyword Advertising“ Stellung zu nehmen. Allen drei Entscheidungen ist gemeinsam, dass das als Suchbegriff eingegeben Keyword in dem eingeblendeten Link selbst nicht verwendet wird.

Es ging es um die Verwendung:

a) eines Keywords, für das ein Dritter ein Unternehmenskennzeichen besitzt („Beta Layout“);

b) eines Keywords, das einen Bestandteil einer Marke eines Dritten darstellt und als Bestandteil dieser Marke von den angesprochenen Verkehrskreisen nur als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (“pcb“ als Abkürzung für „printed circuit board“ – englisch für Leiterplatte)

c) eines Keywords, das mit einer Marke eines Dritten identisch ist („Bananabay“ für Erotikartikel)

Während die Verwendung eines Metatags dazu führt, dass die Liste der Suchergebnisse auch auf das Angebot des Unternehmens verweist, das den Metatag gesetzt hat, erscheint bei dem Einsatz eines Schlüsselworts als Keyword die „Adword–Werbung“ des Unternehmens in der neben der Trefferliste stehenden Rubrik unter der Überschrift „Anzeigen“, ohne dass die Anzeige selbst weder das Zeichen verwendet noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält.

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