Beitrag, Deutsch, Werner Verlag
Autor: Joachim Krumb, Rechtsanwalt
Herausgeber / Co-Autor: BauR
Erscheinungsdatum: 01.11.2011
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Nachbarn reagieren mitunter empfindlich auf den "Lärm", der von Kindertageseinrichtungen, oder Jugendspieleinrichtungen[1] ausgeht. Die Rechtsprechung behandelt "Kinderlärm" zwar nach anderen Maßstäben als Geräuschimmissionen, die zum Beispiel von gewerbliche Anlagen oder Gaststätten ausgehen, gleichwohl gab es einige erfolgreiche Klagen vor den Zivil- oder Verwaltungsgerichten, die zu einer Einschränkung der jeweiligen Angebote für Kinder und Jugendliche führten. Durch zwei aktuelle Gesetzesänderungen will der Gesetzgeber reagieren: Mit einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes soll klargestellt werden, dass „Kinderlärm“, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen wird, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursacht.[2] Ähnliche Gesetzesinitiativen (teils erfolgreich) gab es bereits auf Länderebene.[3] Die Änderung des BImSchG wurde am 26.05.2011 vom Bundestag beschlossen. Darüber hinaus plant die Bundesregierung noch im laufenden Jahr eine Änderung der Baunutzungsverordnung mit dem Ziel, Kindertageseinrichtungen auch in reinen Wohngebieten generell zuzulassen.[4] Vor diesem Hintergrund sollen mit dem vorliegenden Beitrag die Probleme der Rechtsprechung im Umgang mit „Kinderlärm“ dargestellt[5] und im Anschluss die Auswirkungen der beiden Gesetzänderungen untersucht werden.
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