Kombinierte Marken
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Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Kanzlei Philipp Fürst

Autor: Philipp Fürst

Erscheinungsdatum: 2008


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kombinierte Marken

Unter rein beschreibenden Zeichen und Angaben fallen solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen entweder unmittelbar oder durch Hinweise auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können.

Etwas differenzierter ist die Betrachtung allerdings bei waren- oder dienstleistungsbeschreibenden Wortmarken, die aus mehreren Wortbestandteilen bestehen. Diesen Marken kommt der beschreibende Charakter nicht schon zu, wenn eines der Wortbestandteile oder alle Wortbestandteile, je für sich betrachtet, einen beschreibenden Charakter haben, sondern nur, wenn festgestellt werden kann, dass das Wort selbst – in seiner Zusammensetzung aus verschiedenen Wortbestandteilen - beschreibenden Charakter hat

Eine Marke, die sich aus einem Wort mit mehreren Bestandteilen zusammensetzt, von denen jeder Bestandteil Merkmale der Waren oder Dienstleistungen beschreibt, für die die Eintragung beantragt wird, hat somit selbst einen die genannten Merkmale beschreibenden Charakter, es sei denn, dass ein merklicher Unterschied zwischen dem Wort und der bloßen Summe seiner Bestandteile besteht. Das setzt entweder voraus, dass das Wort aufgrund der Ungewöhnlichkeit der Kombination in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der seinen Bestandteilen zu entnehmenden Angaben entsteht, und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht, oder dass das Wort in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen ist und dort eine ihm eigene Bedeutung erlangt hat, so dass es nunmehr gegenüber seinen Bestandteilen autonom ist. Im letztgenannten Fall ist noch zu prüfen, ob das Wort, das eine eigene Bedeutung erlangt hat, nicht selbst beschreibend im Sinne der genannten Bestimmung ist.

Philipp Fürst

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DE, Bremen

Rechtsanwalt

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