Beitrag, Deutsch, Verlag Dr. Otto Schmidt
Autor: Mathias Wenzler
Herausgeber / Co-Autor: Verlag Dr. Otto Schmidt
Erscheinungsdatum: 2018
Quelle: GmbH-Rundschau
Seitenangabe: 1033-1038
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Imn dem Verfahren BFH III R 25/16 konnte ich für den klagenden Reiseveranstalter ein positives Urteil erstreiten. Mit Urteil vom 26.04.2018 hat der BFH eine grundlegende Entscheidung zur Hinzurechnung von Vergütungen für die Überlassung von Rechten gemäß § 8 Nr. 1 f GewStG gefällt. Die Vergütungen für die Teilnahme an Computergestützten Reisevermittlungssystemen (hier: amadeus) unterliegen danach nicht der Hinzurechnung. Gleiches dürfte für die Vergütungen zur Teilnahme an anderen computergestüzten Marktplätzen gelten. Diese Entscheidung kommentiere ich in der GmbHR.
DE, Aachen
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Wenzler Fachanwalt Fachkanzlei für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
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