Das Transparenzgesetz (KontraG) zwingt deutsche Aktiengesellschaften u.a. dazu, geeignete Vorsorgemaßnahmen für vorhersehbare Risiko- und Krisenfälle zu treffen. Was im beschriebenen Fall gesetzliche Pflicht ist, die ggf. strafrechtlich durchgesetzt werden könnte, belohnt bei den Ratingrichtlinien nach Basel II alle Unternehmen, die es mit diesem Aspekt wirklich ernst nehmen, mit einer besseren Bonitätsbewertung und infolge dessen mit einem besseren Kreditzins. Grund genug für uns, in einer systematischen Bestandsaufnahme festzustellen, inwieweit in den Unternehmen Risiko- und Krisenprävention im Bewusstsein der Mitarbeiter verankert ist.