Inhalt
- Spezielle Aspekte der neuen Strahlenschutzverordnung zur Strahlentherapie und Nuklearmedizin
- Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin
- Röntgenverordnung
- Grenzwerte
- Neudefinition der Strahlenschutzbereiche und der beruflichen Strahlenexposition
- Sachverständigenprüfung
- Qualitätssicherung
- Neue gesetzliche Entwicklungen
- Strahlenexposition der Patienten und des Personals
Ziel - Dieser Kurs dient der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 18a der Röntgenverordnung in der Fassung vom 11.12.2014 und § 30 der Strahlenschutzverordnung vom 11.12.2014 für die o. g. Anwendungsgebiete Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin.
- Bitte beachten Sie unbedingt, dass die zuständigen Stellen/Behörden eine Aktualisierung der Fachkunde auf den Tag genau fordern. In Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise - Nach regelmäßiger Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden kann.
- Dieser Kurs wird bei der Ärztekammer Nordrhein zertifiziert.
- Bitte bringen Sie zum 1. Kurstag einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass) mit.
- Kurszeiten:
1. Tag: 14:00 - 17:45 Uhr
2. Tag: 09:00 - 16:30 Uhr (am 09.12.2017 von 10:15 bis 17:45 Uhr)
... weitere InfosZielgruppe
Bereits bestellte Strahlenschutzbeauftragte und Personen, die die Fachkunde in der Röntgendiagnostik und/oder Nuklearmedizin und/oder Strahlentherapie besitzen und die diese Fachkunde aktualisieren wollen.