Seminar
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Sprache: Deutsch
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Inhalt
Dieser Kurs dient zur Wiedererlangung der Kenntnisse im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung für med. Assistenzpersonal entsprechend den Regelungen des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW.
ThemaFür diejenigen, die ihre Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz vor dem 01.08.2001 (StrlSchV) bzw. vor dem 01.07.2002 (RöV) erworben hatten, galt eine letztmalige Übergangsfrist zur Aktualisierung bis zum 30.06.2009. Es hat sich allerdings gezeigt, dass auch diese Frist nicht von Jedem eingehalten werden konnte. Dies betraf gerade häufig Kolleginnen in der Elternzeit. Das zuständige Ministerium in NRW hat nun seit dem 15.07.2009 folgende Regelung getroffen:
Med. Assistenzpersonal, das vor dem 01.07.2002 die Kenntnisse im Strahlenschutz nach RöV erworben hat, muss zur Wiedererlangung der Kenntnisse einen 30-stündigen Sonderkurs erfolgreich absolvieren. Für Betroffene aus Nordrhein-Westfalen bietet das Haus der Technik diesen 30-stündigen Kurs an. Für andere Bundesländer gelten andere Regelungen, die Sie bitte bei Ihrer zuständigen Ärztekammer erfragen.
1. - 3. Tag: 9.00 - 16.30 Uhr - 4. Tag: 9.00 - ca. 15.00 Uhr
... weitere Infosmed. Assistenzpersonal, z.B. med. Fachangestellte, Arzthelferinnen, Krankenschwestern etc. aus NRW, die ihre Kenntnisse im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung neu erlangen wollen
Fachthemen
Branchenthemen
Zeitpunkt | Veranstaltungsort | Beschreibung | Kontaktperson | |
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05.11.2018 - 08.11.2018 | Essen |
Dr. rer. nat. Michael Jacob | Kontaktanfrage |