La protection des intérets incorporels en droit de la réparation des dommages
La protection des intérets incorporels en droit de la réparation des dommages

La protection des intérets incorporels en droit de la réparation des dommages

Essai d'une théorie en droit francais et allemand

Buch, Französisch, Bruylant - L.G.D.J.

Autor: Dr. Oliver Berg

Erscheinungsdatum: 2006

Quelle: Bruylant (Bruxelles) L.G.D.J. (Paris)


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Bruylant - L.G.D.J.

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

Der Schutz nicht-gegenständlicher Interessen im Schadensersatzrecht. Versuch einer Theorie im deutschen und französischen Recht

(Text in frz. Sprache; mit ausf. Zusammenfassung in dt. Sprache)

Das deutsche und das französische Schadensersatzrecht haben auf den ersten Blick wenig gemein: Das BGB gewährt im Prinzip allein bei Vermögensschäden Ersatz, wogegen nach den Vorschriften des Code civil jeder Schaden zu Ausgleich berechtigt; die deutsche Deliktshaftung besteht aus einem System aus Einzeltatbeständen und kleinen Generalklauseln, wogegen Art. 1382 Cciv. eine allgemeine Generalklausel statuiert.

Gleichwohl zeigt sich, dass die grundlegende Unterscheidung in beiden Systemen diejenige zwischen gegenständlichen und nicht-gegenständlichen Interessen ist. Während der Schutz bei Verletzungen der Integrität von Sachen oder Personen sehr weitreichend und bisweilen sogar uneingeschränkt ist, wird bei immateriellen Schäden, bloßen Vermögensschäden oder dem Verlust einer Chance (perte d'une chance) differenziert. Wie dies dogmatisch begründet wird und zu welchen Ergebnissen man dabei gelangt, ist Gegenstand der Untersuchung.


Überblick (der Zusammenfassung. in dt. Sprache):



Einleitung
1. Schutz gegenständlicher Interessen
2. Schutz nicht-gegenständlicher Interessen

I. Der ersatzfähige nicht-gegenständliche Schaden 
A. Die Definition des ersatzfähigen nicht-gegenständlichen Schadens
1. Einschränkung aufgrund der Natur des Schadens
a. Immaterielle Schäden
b. Verlorene Chancen
2.Einschränkung aufgrund der schadensstiftenden Umstände
a. Beispiel: Durch Einwirkung Dritter frustrierte Aufwendungen
b. Beispiel: Realisierung eines « normalen » Risikos
c. Beispiel: Rechts- oder sittenwidrige Vorteile 

B. Die Ermittlung des ersatzfähigen nicht-gegenständlichen Schadens
1. Ältere Ansichten
a. Darstellung
b. Kritik
2. Jüngere Ansichten
a. Wirtschaftliche Effizienz
b. Gesetzliche Anerkennung des verletzten Interesses
c. Begründete Schutzerwartung 

C. Vorschlag einer gesetzlichen Regelung 

II. Die Haftung wegen der Verletzung nicht-gegenständlicher Interessen
A. Die Definition des haftungsbegründenden Verhaltens
1. Das Vordringen einer allgemeinen Sorgfaltspflicht
2. Die Unzulänglichkeit einer allgemeinen Sorgfaltspflicht
a. Das Erfordernis der Rechtssicherheit
b. Das Erfordernis von Ausnahmetatbeständen 

B. Die Ermittlung des haftungsbegründenden Verhaltens
1. Am Erfolg ausgerichtete Kriterien
a. Die Anwendung erfolgsorientierter Kriterien im französischen Recht
b. Kritik
2. Die Güter- und Interessenabwägung
a. Die Notwendigkeit der Güter- und Interessenabwägung
b. Die Anerkennung der Güter- und Interessenabwägung 

C. Vorschlag einer gesetzlichen Regelung

Schlussbemerkung

 

Auszug aus dem Stichwortverzeichnis (Extrait de l’index) :
abus de droit ; acceptation des risques ; Alles-oder-nichts-Prinzip ; allgemeines Lebensrisiko ; allgemeines Persönlichkeitsrecht ; analyse économique du droit ; apparence ; attente légitime ; berechtigte Erwartung ; bonne foi ; bonus pater familias ; casum sentit dominus ; causalité ; concrétisation ; conditions d’existence ; confiance légitime ; croyance légitime ; délit (typicité du fait) ; dépenses devenues inutiles ; dépression ; désagrément ; devoir préexistant ; dommage purement economique ; dommage purement moral ; dommage résultant de la confiance déçue ; dualistischer Schadensbegriff ; Ehrverletzung ; Erwartung, berechtigte ; frustrierte Aufwendungen ; Generalklausel ; Güter- und Interessenabwägung ; Haftung des Sachhalters ; illicéité ; immaterieller Schaden ; Kabelfälle ; Liebhaberschaden ; normativer Schadensbegriff ; notion à contenu indéterminé et variable ; Nutzungsbeeinträchtigung ; prejudice d’agrément ; Rechtsscheinhaftung ; Rechtswidrigkeit ; Rechtswidrigkeitszusammenhang ; reiner Vermögensschaden ; responsabilité ; risque ; risque anormal ; risque normal ; sozialtypische Offenkundigkeit ; Tatbestand ; trouble aux conditions d’existence ; Verlust einer Chance ; Vertrauenshaftung ; Vertrauensschutz

 

Dr. Oliver Berg

FR, Straßburg

ASA Avocats Associés

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