Latente Steuern und Rückstellungen gemäss BilMoG
Latente Steuern und Rückstellungen gemäss BilMoG

Latente Steuern und Rückstellungen gemäss BilMoG

Neue Bewertungsvorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten

Pressemitteilung, Deutsch, Eine Seite, Vereon AG

Autor: Stephan Mayer

Erscheinungsdatum: 2011


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Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) brachte 2010 umfangreiche und komplexe Modifizierungen zahlreicher handelsrechtlicher Bewertungs- und Ausweiswahlrechte mit sich und wirkt sich somit konkret auf die Unternehmensbilanzierung aus. Die gravierenden Änderungen treffen fast jedes Unternehmen, unabhängig von Branche und Rechtsform.

Die Bilanzierung von Rückstellungen verursacht weiterhin erhebliche Unklarheiten und Fragestellungen. Nichtbeachtung der Umstellung kann im schlimmsten Fall die Kündigung laufender Kreditvereinbarungen zur Folge haben.

Das zweitägige Seminar der Vereon AG ’BilMoG 2011 kompakt’ widmet sich diesem Sachverhalt am 29. und 30. Juni 2011 in Köln. Unter der fachlichen Leitung des anerkannten BilMoG Experten Prof. Dr. Stefan Müller lernen die Teilnehmer anhand zahlreicher Beispiele und Fälle, wie auch sie ihr Unternehmen erfolgreich durch das BilMoG-Labyrinth führen:

  • Neue Bewertungsmaßstäbe und zukünftiges Vorgehen bei Rückstellungen
  • Wichtige Folgewirkungen bei Pensionsrückstellungen
  • Besonderheiten bei Ansatz und Bewertung latenter Steuern
  • Neue Anforderungen an die Abschlussanalyse
  • Neuerungen für erweiterten Anhang und Lagebericht

Zentrale Themen dieser Veranstaltung sind sowohl die Aktivierungspflicht der latenten Steuern im Einzelabschluss, die Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge als auch Rückstellungen im Unternehmen. Die Teilnehmer erfahren, wie sie letzte Zweifelsfragen ausschließen und bilanzpolitische Gestaltungsspielräume nutzen können

Erfahrungsberichte der Leoni AG und Versatel AG veranschaulichen, wie die Bewertung latenter Steuern erfolgt und welche Gestaltungsmöglichkeiten beim neuen Anhang nach BiLMoG möglich sind.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: http://www.vereon.ch/bmg

Stephan Mayer

CH, Kreuzlingen

Vereon AG

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