Seminar
Veranstaltungsseite: hdt.de/lehrgang-nach-trgs-519-anl.-4c-lehrgang-h040034585
Sprache: Deutsch
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Inhalt
Asbestzementprodukte - Eigenschaften und Gesundheitsgefahren ? Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement ? Personelle Anforderungen ? Sicherheitstechnische Maßnahmen: Vorbereitende Maßnahmen, Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte ? Arbeitsweisen für Arbeiten geringen Umfangs mit ergänzenden Beispielen aus der BGI 664 ? Abfallbehandlung für Arbeiten geringen Umfangs
Verwendung von Asbest und Erkennen von Asbestzementprodukten ? Sicherheitstechnische Maßnahmen - Abbrucharbeiten, Instandhaltungsarbeiten, besondere Maßnahmen bei Asbestzement in Räumen, abschließende Arbeiten ? Abschottung, Einkammerschleusen, Unterdruckhaltung für Arbeiten geringen Umfangs ? Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen ? Zusammenfassung/Abschlussdiskussion
Prüfungsvorbereitung - schriftliche Prüfung - anschließend Ausgabe der Zeugnisse
Asbest wurde nach derzeitigem Erkenntnisstand in über 3600 verschiedenen Bauprodukten eingesetzt. Seit mehr als 20 Jahren muss jeder, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten als Aufsichtsführender durchführt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben. Die Gefahrstoffverordnung fordert beim Umgang mit Bauprodukten, in denen Asbest enthalten ist, die Einhaltung staatl. Arbeitsschutzvorschriften. Bei Tätigkeiten an Asbestzement-Produkten u.a. im Bereich von Dächern oder Fassaden ist der Nachweis der besonderen Sachkunde (Anl. 4A, TRGS 519) erforderlich. Auch für Tätigkeiten an schwach gebundenen Produkten wie z.B. Promasbestplatten, Asbestpappen u.ä., bei denen die Bedingungen des geringen Umfangs gem. TRGS 519 Pkt. 2.10 gegeben sind, ist der Nachweis der besonderen Sachkunde (Anl. 4B, TRGS 519 ) erforderlich.
Der hier angebotene Lehrgang (Anl. 4C,TRGS 519) vereinigt die v.g. Lehrgänge zur Sachkunde 4C und qualifiziert den Teilnehmer nach bestandener Prüfung als Sachkundigen nach TRGS 519 Anl. 4C für sechs Jahre. Hiermit kann der Sachkundige somit alle in 4A und 4B genannten Tätigkeiten ausführen. Innerhalb der 6 Jahre nach Abschluss dieses Lehrgangs kann durch einen 1-tägigen Fortbildungslehrgang die Gültigkeit der Sachkunde um weitere 6 Jahre verlängert werden.
Zeitpunkt | Veranstaltungsort | Beschreibung | Kontaktperson | |
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04.07.2018 - 06.07.2018 | Essen |
Dipl.- Ing. Brigitte Doleschel | Kontaktanfrage |