Leitende Angestellte - ein rechtliches Mysterium?
Leitende Angestellte - ein rechtliches Mysterium?

Leitende Angestellte - ein rechtliches Mysterium?

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 19.07.2017

Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht


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Leitende Angestellte - ein rechtliches Myterium?

Auszug:
In Unternehmen findet man viele Arbeitnehmer, die als leitende Angestellte bezeichnet werden. Eine solche Einordnung spiegelt zumeist die betriebliche Hierarchieebene wider und schmeichelt nicht zuletzt auch dem Ego der Betroffenen.
Allerdings wird der Begriff in der Praxis sehr unterschiedlich verwandt. Es gibt, wie das Bundesarbeitsgericht schon einmal 1974 zutreffend ausführte, keine allgemeingültige Vorstellung oder Verkehrsanschauung, welche Tätigkeiten in welchem Unternehmen oder im Wirtschaftsleben als leitend angesehen werden (BAG, Beschl. v. 5.3.1974, 1 ABR 19/73)
Auch der Gesetzgeber verwendet den Begriff nicht einheitlich. Vielmehr wird er je nach dem Zweck des Gesetzes unterschiedlich festgelegt. Bedeutung hat das insbesondere bei der wichtigen Unterscheidung zwischen leitenden Angestellten im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Hinweis:
Der Beitrag ist kostenfrei im Internet verfügbar (Bezugsquelle anklicken).

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

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