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Glücksspiel: Lizenzvergabe für Online-Casinos – was ändert sich nun?

In Deutschland gilt seit Juli 2021 der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der den Online-Markt liberalisiert hat und virtuelle Automatenspiele erlaubt. Als Basis dienen Lizenzen, die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) vergeben werden. Aktuell liegt diese Aufgabe jedoch noch im Verantwortungsbereich des sächsischen Landesverwaltungsamtes, das in den vergangenen Monaten viele Lizenzen an Online-Casinos vergeben hat.

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Der neue Glücksspielstaatsvertrag hat ein Lizenzverfahren installiert, das Konzessionen an qualifizierte Glücksspielkonzerne verteilt. Bildquelle: Quelle / Pixabay

 

Mybet erhält Lizenz für Online-Automatenspiele in Deutschland 

Der GlüStV hat den Glücksspielmarkt in Deutschland einmal auf links gedreht. Die Zeit vor dem neuen Rechtsrahmen war geprägt von Intransparenz und gesetzlichem Ungleichgewicht. Digitale Glücksspiele wurden stiefmütterlich behandelt und waren offiziell verboten. Ein Umstand, den sowohl die Branche als auch die Spielergemeinde als unbefriedigend empfand. Auch die Politik realisierte über die Zeit, dass ein Verbot nicht mehr zeitgemäß war.

Mit der neuen Gesetzgebung konnten die dunklen Kapitel der Glücksspielregulierung endgültig geschlossen werden. Das Online-Glücksspiel ist offiziell erlaubt in Deutschland – jedoch nur unter gewissen Voraussetzung. So gelten ausschließlich lizensierte Online-Casinos als legal. Dazu gehört unter anderem Mybet. Die Ruleo Alpenland AG, der Konzern hinter dem Buchmacher, konnte sich eine Konzession sichern und ist damit befugt, virtuelle Automatenspiele anzubieten. Die passenden Mybet Erfahrungen hält die Plattform legaleonlinecasinos.de/mybet/ parat.

 

Whitelist des sächsischen Landesverwaltungsamts

Auch wenn die neue Glücksspielgesetzgebung bereits über ein Jahr rechtskräftig ist, wurden noch nicht alle vorgesehenen Maßnahmen vollständig umgesetzt. So befindet sich die GGL noch immer im Aufbauprozess. Erst ab dem 01. Januar 2023 soll die Behörde all ihre Aufgaben selbstständig übernehmen. 

Die langatmige Installation der GGL hatte zur Folge, dass das Lizenzverfahren sich enorm verzögerte. Der Online-Markt befand sich entsprechend in der Schwebe und wartete darauf, dass der erste Stein fällt. Mit Hilfe des sächsischen Landesverwaltungsamtes nahm die Lizenzvergabe schließlich Fahrt auf. 

Als erstes Unternehmen erhielt die Mernov Betriebsgesellschaft mbH, die mittlerweile unter dem Namen Deutsche Gesellschaft für Glücksspiels (DGGS) geführt wird, deutsche Glücksspiellizenzen – gleich zwei an der Zahl. Der Konzern ist ein Zusammenschluss der beiden Marktführer Merkur und Novomatic. Mit den beiden Konzessionen wurden die Online-Casinos jackpotpiraten.de und bingbong.de ins Leben gerufen.

In den vergangenen Monaten ist die Whitelist des sächsischen Landesverwaltungsamts deutlich gewachsen. Insgesamt neun Konzerne befinden sich auf ihr. Die Branchenakteure sind allesamt im Besitz einer deutschen Glücksspiellizenz. Einige Unternehmen verfügen sogar über mehrere Konzessionen.

Die Whitelist im Überblick:

  • Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH – jackpiraten.de bingbong.de
  • Tipwin Limited – games.tipwin.de
  • Ruleo Alpenland AG – mybet.de
  • The Mill Adventure Limited – slotmagie.de
  • Cashpoint Malta Limited – xtip.demerkur-sports.de merkur-spiel.de
  • BlueBet Operations Limited – novoline.de
  • Solis Ortus Service Limited – crazybuzzer.de
  • Jokerstar GmbH – jokerstar.de
  • Solar Operations Limited – sonnenspiele.de

 

Welche Regeln sind an die Lizenzen geknüpft?

Die Spielergemeinde kann ohne Sorgen in den lizensierten Online-Casinos spielen. Das Angebot der Lizenznehmer ist gesetzlich legitimiert, wartet jedoch mit vielen Regeln auf, die vom GlüStV vorgegeben werden. Sämtliche Maßnahmen sind dabei restriktiver Natur und sollen die deutschen Spieler vor Betrug, Gefahren und Risiken schützen.

  • Seit dem 01. Juli 2021 gilt ein monatliches Einzahlungslimit für alle Spieler in Deutschland. Mehr als 1.000 Euro darf nicht in Glücksspiele investiert werden. Damit möchte die Politik verhindern, dass Menschen zu viel Geld für Glücksspiel ausgeben und im schlimmsten Fall die Kontrolle verlieren.
  • Die sogenannte Fünf-Sekunden-Regel verhindert automatische Spins an Spielautomaten. Vor dem GlüStV konnten die Runden an den Slots schnell hintereinander gespielt werden. Im terrestrischen Segment wurden zuweilen sogar mehrere Geräte gleichzeitig bespielt. Mit der neuen Regel sind diese Zeiten vorbei. Zwischen jedem Spin erfolgt eine Pause von fünf Sekunden. Sämtliche Automaten haben diese Cooldown-Phase eingebaut, so dass keine Möglichkeit besteht, diese zu umgehen.
  • Pro Spin dürfen nur noch maximal 1,00 Euro eingesetzt werden. High-Roll-Action in lizensierten Casinos gibt es entsprechend nicht mehr. Ähnlich wie beim monatlichen Einzahlungslimit wohnt dieser Restriktion ein schützender Gedanke inne. Spieler sollen durch die Limitierung zu jeder Zeit die Kontrolle über das eigene Spielverhalten behalten und nicht in einen Tunnelblick verfallen.
  • Inhaber einer deutschen Glücksspiellizenz dürfen ausschließlich virtuelle Automatenspiele anbieten. Der GlüStV untersagt Klassiker wie Roulette, Blackjack oder Baccarat. Auch die beliebten Live-Casinospiele sind per Gesetz verboten. Dadurch ist das Spielangebot in Online-Casinos mit deutscher Lizenz arg limitiert. 
  • Glücksspielbetreiber sind nicht nur in ihrem Spielangebot, sondern auch in ihren Werbeaktivitäten eingeschränkt. Werbung mit glücksspielerischen Inhalten dürfen nicht zwischen 06:00 und 21:00 Uhr im regulären TV-Programm ausgestrahlt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Minderjährige mit dem Glücksspiel in Kontakt kommen.

 

Veränderungen für das terrestrische Segment

Nicht nur auf dem digitalen Glücksspielmarkt hat der GlüStV für ordentlichen Wirbel gesorgt. Auch im terrestrischen Segment haben einige Veränderungen stattgefunden. Dabei obliegt der Wandel einem dynamischen Prozess. Die einzelnen Bundesländer können selbstständig die Umsetzung des GlüStV regulieren und passen bis heute einzelnen Bereiche der heimischen Glücksspielmärkte an.

Für Furore sorgt vor allem der Mindestabstand für Glücksspielgeschäfte. Die neue Gesetzgebung empfiehlt dahingehend, dass mindestens 500 Meter zwischen Spielhallen oder Wettbüros liegen. Die Abstandsregelung umfasst zudem Kinder- und Jugendeinrichtungen – z.B. Schulen. 

Wie die Bundesländer mit dieser Vorgabe verfahren, liegt in ihrem Ermessungsspielraum. In den Ländern, die der Empfehlung des GlüStV gefolgt sind, hat ein Dezimierungsprozess stattgefunden. Viele Spielhallen und Wettbüros mussten ihre Pforten schließen, da sie den Mindestabstand nicht einhalten konnten.

Es gibt allerdings auch Bundesländer, die eine modifizierte Gesetzgebung für den Mindestabstand installiert haben – z.B. Nordrhein-Westfalen. Das hiesige Landesglücksspielgesetz gewährt mehr Spielraum und entscheidet individuell, ob ein Abstand von mindestens 500 Meter vonnöten ist. Ausschlaggebend sind dabei die Qualitätsmerkmale der einzelnen Glücksspielgeschäfte. Insbesondere das Engagement für den Spielerschutz spielt dabei eine große Rolle.