Manager in der Haftungs- und Strafrechtsfalle? Wege und Informationen zur Vermeidung
Manager in der Haftungs- und Strafrechtsfalle? Wege und Informationen zur Vermeidung

Manager in der Haftungs- und Strafrechtsfalle? Wege und Informationen zur Vermeidung

Kurs / Schulung

Veranstalter: Rechtsanwälte Kulzer Scheeff

Referent: Hermann Kulzer, Fachanwalt


Veranstaltungsseite:

Sprache: Deutsch

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Veranstalter

Rechtsanwälte Kulzer Scheeff

Telefon: +49-351-81102-33

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Preis: 199,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

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Managerhaftung: Aktiv gegen mögliche Fallstricke und Tücken Gegen die Tücken unternehmerischer Entscheidungen hilft vorbeugende Information. Täglich neue Berichte von angeblichen Verfehlungen von Managern, Ermittlungen von Staatsanwaltschaften (Volkswagen, ua.), Verurteilungen zu Haftstrafen (Infomatec, EM.TV, u.v.m.). Die Gefahr für Firmenlenker wächst, sich durch unternehmerische Entscheidungen strafbar zu machen. In vielen Bundesländern sind inzwischen Spezialdezernate bei der Polizei und zentrale Ermittlungsstellen der Staatsanwaltschaften für Wirtschaftskrimimalität eingerichtet. Bei Insolvenzverfahren wird z.B. in vielen Bundesländern grundsätzlich geprüft, ob durch die Firmenlenker Straftatbestände verwirklicht wurden. Werden förmliche Ermittlungsverfahren eingeleitet und wird dies in den Schlagzeilen bekannt, ist der Ruf des Unternehmens bzw des Firmenlenkers oft "ramponiert", selbst wenn sich die Unschuld herausstellt. Diejenigen, die die Folgen auf Grund ihres Berufs täglich erleben, also Strafverteidiger, Insolvenzverwalter, Haftungsexperten und vormals betroffene Firmenlenker, raten daher dringend zur präventiven Beratung, wenn wichtige Entscheidungen anstehen und entsprechenden Vorsorgemaßnahmen.

Die Frage der Strafbarkeit oder persönlichen Haftung für Entscheidungen -erst recht in Krisensituationen- hängt oft von juristischen Feinheiten ab, die für Nichtexperten manchmal unverständlich sind. Das gilt etwa für Insolvenzstraftatbestände, Untreue, Kursbetrug, Bilanzdelikte uvm. Der Untreuetatbestand des § 266 StGB ist z.B höchst problematisch. Im Fall der mittlerweile insolventen Bremer Vulkan Verbund AG wurden Manager wegen eines konzerninternen Cash-Managment- Systems zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt, die der Bundesgerichtshof wieder aufhob.
Eine Konkretisierung der offenen Fragen im Zusammenhang mit § 266 StGB wird im Rahmen der Revisionsinstanz des BHG auch im Mannesmannprozess erwartet, wo geprüft wird, ob Prämienzahlungen eine Untreue darstellen. Tückisch für die unternehmerischen Entscheidungen sind häufig Bestimmungen des Nebenstrafrechts, die außerhalb des StGB im GmbHG, AktG, InsO, HGB ua.geregelt sind.

Im Rahmen des Seminars sprechen wir über Gefahren und Möglichkeiten der Bewältigung und Vorsorge. Aktiv gegen Tücken.

Welche Gefahren drohen wann in welcher Höhe?
Wie schütze ich mich?
Wie schütze ich meine Ehepartner?
Wie schütze ich meine Kinder?
Wie sorge ich, was, womit vor?

Referent: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Risikomanager

Hermann Kulzer, Fachanwalt

DE, Dresden

Selbständig

PKL Rechtsanwälte

Publikationen: 11

Veranstaltungen: 7

Aufrufe seit 02/2005: 5877
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Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
06.12.2005 - 07.12.2005
Leipzig
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06.11.2005 - 07.11.2005
Dresden
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