Mediation im Arbeitsrecht
Mediation im Arbeitsrecht

Mediation im Arbeitsrecht

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten

Autor: Dr. Matthias Esch

Erscheinungsdatum: 2007


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Mediative Ansätze im Arbeitsgerichtsverfahren gab es bereits lange vor der Etablierung des Gütetermins im „normalen zivilgerichtlichen“ Verfahren, nämlich in Form der obligatorischen Güterverhandlung gem. § 54 ArbGG.

Zwischenzeitlich ist aber nicht nur bei größeren Firmen, Konzernen und Organisationen die Erkenntnis gewachsen, Mitarbeiterstreitigkeiten zeitnah innerhalb eines zunächst hausinternen Konfliktmanagements aufzuarbeiten, da derartige Divergenzen Kosten verursachen, Kapital binden und die Arbeitsproduktivität senken. Werden betriebsinterne Konflikte rechtzeitig erkannt und entsprechend aufgearbeitet, können Produktivität und Kreativität dem Unternehmen die wirtschaftliche Wertschöpfung erhalten. Imageschäden durch die Information der Öffentlichkeit können vermieden werden. Hier sprechen wir von Chancen der Mediation innerhalb des Arbeitsrechts bei Konflikten zwischen Mitarbeitern, sei es auf horizontaler oder vertikaler Ebene. Im Fokus derartiger Konflikte steht dabei Mobbing, Psychoterror am Arbeitsplatz mit fatalen gesundheitlichen, immer öfter sogar letalen Folgen. 
Die betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten durch Mobbing sind summenmäßig gar nicht zu beziffern, zumal die Kostenträger so vielfältig sind wie die zu Grunde liegenden Lebenssachverhalte. Mobbing führt oft zu zunächst krankheitsbedingten Ausfallzeiten, die anfangs vom Arbeitgeber, später zum Beispiel von den Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen) oder aber auch von der privaten gesetzlichen Versicherungswirtschaft übernommen werden müssen. Persistieren Mobbing-Strukturen, kommt es schließlich zu längerfristigen Erkrankungen der Mobbing-Opfer. Rehabilitationsmaßnahmen durch die jeweils eintrittspflichtigen Rentenversicherungsträger stehen an. Bezahlen müssen fast alle, die im aktiven Berufsleben stehen. Auch die Mobber und Hetzer, die sich weder ihres Rollenverhaltens noch ihrer eigenen öko-soziologischen Funktion bewusst sein dürften.
Haben ihre Übergrifflichkeiten gegenüber den gemobbten Arbeitskollegen gewirkt; diese wurden also durch Mobbing krank, steigert sich das betriebsinterne Arbeitsaufkommen häufig so stark, dass nunmehr die Mobber/Täter unwillkürlich zu Opfern ihres eigenen Psychoterrors werden. Sie schaffen es nicht, die zusätzliche Arbeit qualitativ und zeitlich angemessen aufzuarbeiten und geraten nun ihrerseits unter Druck. Es reicht schon aus, wenn auf der vertikal-hierarchischen Ebene Kritik an der Arbeitsqualität sowie –quantität geäußert wird. Jetzt werden die „Täter“ zu „Opfern“, neigen zu angst- und stressbedingten psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen. Sie fallen selbst als Produktivkräfte aus. Der Arbeitsdruck auf den Rest des Teams/der Belegschaft wird nun noch größer.

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Dr. Matthias Esch

Rechtsanwalt, Notar, Mediator und Wirtschaftsmediator

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