Mehr Attraktivität für Betriebliche Gesundheitsförderung aufgrund von Steuererleichterungen
Mehr Attraktivität für Betriebliche Gesundheitsförderung aufgrund von Steuererleichterungen

Mehr Attraktivität für Betriebliche Gesundheitsförderung aufgrund von Steuererleichterungen

Tipps zum Steuern sparen mit Gesundheitsmanagement in Unternehmen

Pressemitteilung, Deutsch, Eine Seite, OpenPR

Autor: Stefan Buchner, Master of Public Health (MPH)

Herausgeber / Co-Autor: Christiane Sonne

Erscheinungsdatum: 04.02.2009


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Rückwirkend hat der Gesetzgeber eine Neuerung im Steuergesetz geplant. Hierbei sollen ab dem 1.1.2008 „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des §20a Abs. 1 i.V. § 20 Abs.1 S3. des SGB V genügen, soweit sie den Betrag von 500 EURO im Kalenderjahr nicht übersteigen“ steuerfrei sein (§ 3 Nr. 34 EStG des Regierungsentwurfes).

Darunter fallen Maßnahmen, wie Kurse, Seminare oder Programme zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes. Schwerpunkte sind hierbei
- die Veränderung von Bewegungsgewohnheiten (z.B. Reduzierung von Bewegungsmangel durch die Teilnahme an aktiven Sport- & Freizeitangeboten),
- eine gesunde Ernährung (z.B. zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht),
- Maßnahmen zur Stressbewältigung und Entspannung (z.B. durch das Erlangen von Entspannungstechniken wie Autogenes Training)
- und der Suchtmittelkonsum (z.B. maßvoller Umgang mit Alkohol).

Für den Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung sollen folgende Themen besonders gefördert werden. Die Bereiche
- der arbeitsbedingten körperlichen Belastungen (z.B. rückengerechtes Heben und Tragen oder eine aktive Pausengestaltung),
- eine gesunde betriebliche Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Vital-Menüs in der Kantine),
- psychosoziale Belastungen und Stress (z.B. Mobbing/ Konfliktmanagement oder Zeit- & Selbstmanagement),
- und der Suchtmittelkonsum (z.B. Aktion rauchfreier Arbeitsplatz).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gesetzgeber die Bedeutung der aktiven Gesundheitsförderung im Arbeitsalltag mit dieser Gesetzesänderung unterstreicht und damit einen weiteren wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements leistet.

Stefan Buchner, Master of Public Health (MPH)

DE, Berlin

Geschäftsführer

UBGM - Unternehmensberatung für Betriebliches Gesundheitsmanagement

Publikationen: 41

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