In unserem Beitrag im Januar 2005 hatten wir auf die wohl sprachlich missglückte Formulierung des zum 01. Juli 2003 eingeführten § 37b SGB III und die darauf mannigfach folgenden Rechtsstreitigkeiten hingewiesen. Ebenfalls machten wir auf die Entscheidungen einiger Sozialgerichte und die zu erwartenden Entscheidungen der nächsthöheren Instanz, den entsprechenden Landessozialgerichten, voraussichtlich auch des Bundessozialgerichts, aufmerksam. In einigen Verfahren sind bereits Entscheidungen gefallen, andere Fragestellungen stehen in ihrer Entscheidung noch aus. Ein Zwischenstand bringt jedoch gerade aktuell bereits einige wesentliche Klärungen mit sich, über die wir nicht versäumen wollen, Sie zu informieren. (Stand: September 2005)