Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer im Sinne des Wettbewerbsrechts
Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer im Sinne des Wettbewerbsrechts

Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer im Sinne des Wettbewerbsrechts

Beitrag, Deutsch, gulden röttger | rechtsanwälte

Autor: Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Herausgeber / Co-Autor: Rechtsanwalt Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht

Erscheinungsjahr: 2012

Quelle: Fragen und Antworten zum Wettbewerbsrecht


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Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Mitbewerber direkt vor unlauteren Geschäftspraktiken anderer Marktteilnehmer. Davon profitieren auch die Verbraucher.

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Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

DE, Mainz

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