NPD-Aktivitaeten als Kuendigungsgrund?
NPD-Aktivitaeten als Kuendigungsgrund?

NPD-Aktivitaeten als Kuendigungsgrund?

Kommentar im Betriebs-Berater

Beitrag, Deutsch, Eine Seite

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 27.09.2012

Seitenangabe: 2431


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NPD-Aktivitäten als Kündigungsgrund?

Auch im öffentlichen Dienst rechtfertigen allein die Mitgliedschaft in und das Engagement für die NPD grundsätzlich keine Kündigung. Das haben die obersten Arbeitsrichter in ihrer Entscheidung vom 6.9.2012 (2 AZR 372/11) nochmals klargestellt (ebenso bereits BAG, Urteil vom 12.5.2012 - 2 AZR 479/09). Allerdings ist eine Kündigung auch bei Beschäftigten, die keiner "gesteigerten" Loyalitätspflicht unterliegen, dann möglich, wenn sie durch ihre parteipolitischen Aktivitäten darauf hinwirken, den Staat oder die Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen. (...)

Ein Kommentar im Betriebsberater 2012, S. 2431

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

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