Nachweisgesetz und betriebliche Altersvorsorge / Arbeitgeberinformationspflichten ab dem 01.08.2022
Nachweisgesetz und betriebliche Altersvorsorge / Arbeitgeberinformationspflichten ab dem 01.08.2022

Nachweisgesetz und betriebliche Altersvorsorge / Arbeitgeberinformationspflichten ab dem 01.08.2022

Informationspflicht des Arbeitgebers in der Betriebsrente durch nationales Recht

Beitrag, Deutsch, bAVProfis.de - Ihr Partner für betriebliche Sozialleistungen

Autor:

Herausgeber / Co-Autor: Oliver Velleman - Experte für die betriebliche Altersvorsorge

Erscheinungsdatum: 2022

Auflage: bAVProfis - ABC der bAV

Quelle: bAV News by bAVProfis


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DAS NACHWEISGESETZ UND DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (bAV):

Alle Informationspflichten zum Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen in Papierform unterschrieben an den Arbeitnehmer fristgerecht übergeben werden.

Ab dem 01. August 2022 muss das nationale Recht der EU-Richtlinie in Deutschland über das Nachweisgesetz (NachwG) grundsätzlich von allen Arbeitgebern erfolgen. 

Die Vergütung ist einer der wichtigsten Bestandteile eines jeden Arbeitsvertrages. Durch das NachwG müssen alle Bestandteile der Vergütung an den Arbeitnehmer schriftlich und unterschrieben kommuniziert werden. Die betriebliche Altersvorsorge (Kurz: bAV) gehört ebenfalls zur Vergütung.

Allerdings wird laut der schriftlichen Stellungnahme des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zwischen einer arbeitgeberfinanzierten oder arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente unterschieden.

Wird in der Gesamtvergütung eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente zusätzlich zur Grundvergütung durch den Arbeitgeber finanziert, muss diese Information schriftlich in Papierform an den Arbeitnehmer mitgeteilt werden.  

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sieht die arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente, die jeder Arbeitnehmer in Deutschland seit dem 01.01.2002 durch seinen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) über seinen Arbeitgeber ins Leben rufen kann, nicht als Informationspflicht des Arbeitgebers zum 01.08.2022 nach dem Nachweisgesetz.

Erklärung der Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nach dem Nachweisgesetz:

Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss über das Arbeitsentgelt informieren, nicht aber darüber, wofür das Arbeitsentgelt von den Beschäftigten im nächsten Schrift verwendet wird. Deshalb kann jeder Arbeitgeber weiter mit den üblichen Informationspflichten nach § 4a BetrAVG über die elektronische Form seine Arbeitnehmer rechtskräftig informieren.

Durch die digitale bAV Verwaltung by bAVProfis sparten Sie sich die Zeit, die Sie bisher für die manuelle Verwaltung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge und das ohne bAV-Know-How aufwenden mussten.

Durch das digitale bAV Verwaltungssystem erhält jeder Arbeitgeber nach den EU-Richtlinien die schriftliche Bestätigung oder die benötigte Zugangsinformation, dass jeder Arbeitnehmer seine Informationen über die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung erhalten hat.

Gleichzeitig kann das elektronische bAV Verwaltungstool für die schriftliche Dokumentation der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente verwendet werden. Als Arbeitgeber können Sie alle Niederschriften in dem revisionssicheren digitalen Betriebsrenten Verwaltungsprogramm ablegen und bei Bedarf jederzeit abrufen, einsehen, an einem anderen Speicherplatz Ihrer Wahl ablegen oder ausdrucken.

Das sind die Vorgaben der EU-Richtlinie, die eine elektronische Form ermöglichen. Grundsätzlich sollten Sie ab Beginn des Arbeitsverhältnisses  mit Ihren Arbeitnehmern schriftlich vereinbaren, dass eine elektronische Form erwünscht ist und der Mitarbeiter das möchte.

Lesen Sie jetzt die Details zur schriftlichen und unterschriebenen Papierform, die Sie als Arbeitgeber in der betrieblichen Altersvorsorge ab dem 01.08.2022 nach dem Nachweisgesetz jetzt umsetzen müssen.
 

Oliver Velleman

DE, Grünwald

TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung

A.S. Assekuranz Service GmbH THE LEADING PROFESSIONALS

Publikationen: 49

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