Neue Zinsschranke: ­Beschränkungen des Zinsabzugs machen neue Strukturierungs­überlegungen erforderlich
Neue Zinsschranke: ­Beschränkungen des Zinsabzugs machen neue Strukturierungs­überlegungen erforderlich

Neue Zinsschranke: ­Beschränkungen des Zinsabzugs machen neue Strukturierungs­überlegungen erforderlich

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, BANKPRAKTIKER

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2007

Seitenangabe: 406


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Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurden vom Bundesrat Anfang Juli 2007 die von den Koalitionsparteien beschlossenen weit reichenden Änderungen der Unternehmensbesteuerung endgültig verabschiedet. Der darin beschlossenen Senkung der nominellen Steuersätze (der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2008 von derzeit 25% auf künftig 15% und der Gewerbesteuer-Messbetrag sinkt von derzeit i. d. R. 5% auf künftig 3,5%) stehen weit reichende Maßnahmen der „Gegenfinanzierung“ gegenüber. Diese sind geeignet, die Steuerbelastung der Unternehmen spürbar zu erhöhen. Die Einführung einer sog. „Zinsschranke“ (§ 4h EStG n. F.), die von neuen Regelungen zur Bekämpfung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung ergänzt wird, sowie die Ausweitung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Finanzierungskosten (§ 8 Nr. 1 GewStG n. F.) stehen im Mittelpunkt der Änderungen. Banken und Sparkassen müssen zukünftig diesen eingeschränkten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Finanzierungszinsen besonderes Augenmerk schenken. Die Maßnahmen haben damit direkte Auswirkungen auf das mittelständische und größerteilige Firmen- und Gewerbekundengeschäft.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung

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