Neuer Arbeitgeber - Was muss ich beim Arbeitgeberwechsel und der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beachten?
Neuer Arbeitgeber - Was muss ich beim Arbeitgeberwechsel und der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beachten?

Neuer Arbeitgeber - Was muss ich beim Arbeitgeberwechsel und der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beachten?

Bei Fehler verlieren Sie Kapital Ihrer betriebliche Altersvorosrge

Beitrag, Deutsch, 15 Seiten, bAVProfis.de - Ihr Partner für betriebliche Sozialleistungen

Autor:

Herausgeber / Co-Autor: bAVProfis - Die Experten in der betrieblichen Altersvorsorge

Erscheinungsdatum: 2020

Auflage: bAV

Quelle: BetrAVG by bAVProfis

Seitenangabe: 1


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Preis: 1.250,-- €

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Neuer Arbeitgeber: Was muss ich beim Arbeitgeberwechsel und einer bestehenden betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beachten?

Sie haben einen neuen Arbeitgeber oder stehen gerade vor der neuen Unterschrfit eines neuen Arbeitsvertrages?

  • Sie haben einen Arbetigeber gefunden?
  • Sie haben eine bestehende betriebliche Altersvorsorge (bAV) und wissen nicht, wie Sie diese beim neuen Arbeitgeber fortführen können?
  • Sie wollen wissen, was Sie machen können?
  • Kenn Sie Ihre Rechtsansprüche?
  • Sie wollen sich auf Ihren neuen Job konzentrieren, aber nicht Ihr Kapital in der betrieblichen Altersvorosrge verlieren?

Dann ist diese kurze Zusammenfassung oder das bAV Tutorial Video genau die richtige Information, die Sie und Ihr neuer Arbeitgeber benötigen.

  •  https://youtu.be/TpalKhxpji4
  • Welche Möglichkeiten gibt es?
  • Versicherungsnehmerwechsel:

           Ihr Arbeitgeber tritt als neuer Versicherungsnehmer in Ihren bestehenden betrieblichen                             Altersvorsorgevertrag ein und Sie führen den Vertrag wie bisher fort.

  • Deckungsstockübertragung

           Ihr Arbeitgeber führt sein eigenes bAV Konzept und Sie können Ihre bestehende Betriebsrente                 nur durch Ihren Rechtsanspruch der Deckungsstockübertragung (§ 4 BetrAVG) umsetzen.

  • Deckungsstockangebot

           Vor der Deckungsstockübertragung sollten Sie immer Ihren Rechtsanspruch der                                         Deckungsstockangebot § 4 a BetrAVG beanspruchen. 

  • Private Fortführung
  • Private Fortführung mit Beitragsfreistellung

Wird der jeweilige Versicherungsnehmerwechsel nicht richtig umgesetzt, steht der Arbeitgeber für die erteilen Leistungen gerade.

Oliver Velleman

DE, Grünwald

TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung

A.S. Assekuranz Service GmbH THE LEADING PROFESSIONALS

Publikationen: 49

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