Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Kanzlei Philipp Fürst
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ebenso wie beim Parallelimport von Arzneimitteln kann auch das sog. Umpacken bzw. Neuetikettieren von Lebensmitteln notwendig sein, um die Ware im Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können.
Solche Umetikettierungen können den Ruf der Marke beeinträchtigen, insbesondere dann, wenn durch die Art und Weise der Etikettierung beim Verbraucher der Eindruck entsteht, der Markeninhaber habe die Marke selbst importiert und lege keinen Wert auf die ordentliche Verpackung. Dies ist z. B. der Fall, wenn die vom Parallelimporteur angebrachten Aufkleber die Marke überdecken, die Etiketten schief oder auf dem Kopf oder über den Rand der Verpackung stehend, angebracht sind.
Ein solcher Umgang mit der Ware kann sich nachteilig auf das Image der Marke und auf deren Ruf auswirken.
DENKRAUM... zeigt die Problematiken im Einzelnen auf.
Philipp Fürst
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