Die Anforderungen an die Gründung von Kapitalgesellschaften sind im internationalen Vergleich nur teilweise identisch. Thailand hatte bisher einige Besonderheiten. Die Mindestanzahl der beteiligten Personen wird zum 1. Juli 2008 von sieben auf nur noch drei reduziert. Die Gesellschaftsgründung wird zusätzlich erleichtert und beschleunigt. Der Beitrag beleuchtet die Gründe und Auswirkungen.