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Das Nichtehelicherecht ist nur in Teilen vergleichbar mit dem Recht der ehelichen Partner. Gerade bei Paaren und Eltern, die sich gegen einen Trauschein entschieden haben ist es wichtig die Besonderheiten zu kennen die im Hintergrund zu der Ehe laufen und gerade bei nichtehelichen Paaren dann wichtig sind - erst recht wenn Kinder aus der Beziehung hervor gegangen sind.
Daher sollte möglichst schon vor der Trennung des nichtehelichen Paares der Rat eines Fachanwaltes aufgesucht werden. Ich halte dies aus Gründen des Kindeswohls für sogar zwingend notwendig, wenn aus der Beziehung Kinder hervor gegangen sind.
Um so länger die Beziehung ohne Trauschein dauert, um so mehr sollte aus Gründen der gegenseitigen Fairness auch darüber nachgedacht werden, wie die Beziehung auch juristisch der langen Dauer angepasst werden sollte. Ansonsten können am Ende der Beziehung böse Überraschungen drohen.
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