Personalrat: Kein "lesender Zugriff" auf elektronische Zeiterfassung
Personalrat: Kein "lesender Zugriff" auf elektronische Zeiterfassung

Personalrat: Kein "lesender Zugriff" auf elektronische Zeiterfassung

Besprechung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.2015 - Az. 6 P 1.12

Beitrag, Deutsch, Eine Seite

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 17.08.2015

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht

Seitenangabe: 491


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Personalrat: Kein "lesender Zugriff" auf elektronische Zeiterfassung
Besprechung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.2015 - Az. 6 P 1.12


Inhalt
In dem Beitrag werden der Sachverhalt und die Entscheidungsgründe des Beschlusses dargestellt und dargelegt, welche Auswirkungen sich für die Personalpraxis ergeben.

Gliederung
1. Problempunkt
2. Entscheidung
3. Konsequenzen
4. Praxistipp

Auszug:
(...) Das Bundesverwaltungsgericht hat mit begrüßenswerter Deutlichkeit klargestellt, dass der Personalrat keinen Anspruch auf eine anlasslose und dauerhafte Beobachtung der einzelnen Mitarbeiter hat - zumindest nicht bei Fragen der Arbeitszeit. Ob sich die Entscheidung auch auf die Privatwirtschaft übertragen lässt ist allerdings fraglich. (...)"

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

Publikationen: 407

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