Pflichtangaben in Rechnungen – Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen
Pflichtangaben in Rechnungen – Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen

Pflichtangaben in Rechnungen – Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen

Beitrag, Deutsch, Willi Kreh Strategieberatung

Autor: Willi Kreh, Strategieberatung

Erscheinungsdatum: 2012


Aufrufe gesamt: 342, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

Willi Kreh Strategieberatung

Telefon: +49-661-94255044

Preis: Kostenlos

PDF herunterladen

Pflichtangaben in Rechnungen – Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen
 
(WKr) Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
Jeder Unternehmer hat die Verpflichtung, einem anderen Unternehmer eine Rechnung - grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung - auszustellen, welche zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Rechnung kann in der Praxis aus mehreren Dokumenten bestehen, welche inhaltlich verknüpft sind und insgesamt sämtliche Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung beinhalten müssen. Enthält eine Rechnung nicht die erforderlichen Pflichtangaben, kann der Unternehmer als Leistungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.
 
Pflichtangaben in Rechnungen
Die zwingenden Inhaltsangaben für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung sind im Umsatzsteuergesetz §14 Abs. 4 aufgelistet.
 
Hierzu habe ich eine Checkliste zusammengestellt, die Sie gerne per eMail bei mir anfordern können. krehaktiv@kreh.de   >   Stichwort:   Pflichtangaben in Rechnungen oder hier per Download.
 
Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem das Datum der Lieferung oder Leistung und die genaue Beschreibung der Leistung bzw. Bezeichnung der Lieferung. Insbesondere zu diesen beiden Punkten haben die Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof mehrere Urteile erlassen zugunsten der Finanzverwaltung.
 
Der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung ist in einer Rechnung auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist. Möglich ist auch ein Hinweis in der Rechnung auf den Lieferschein, der das Lieferdatum enthält und eindeutig der Rechnung zugeordnet werden kann.
 
Die Leistungsbeschreibung muss eine eindeutige Identifizierung des Leistungsgegenstandes ermöglichen. Dieses kann auch durch einen in der Rechnung enthaltenen Hinweis auf ergänzende Vertrags- oder Geschäftsunterlagen geschehen.
 
Überprüfung der Rechnungen
Eine sorgfältige Prüfung der Eingangrechnungen sollte konsequent durchgeführt werden, damit der Vorsteuerabzug nicht versagt wird. Rechnungen, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen vom Rechnungsaussteller entsprechend ergänzt werden.
 
Willi Kreh – Steuerberater und BankStrategieBerater, 30. Januar 2012
Aktuelle Steuerinformationen unter www.kreh.de
Auf Augenhöhe mit Ihrer Bank www.DieRatingChance.de

Willi Kreh, Strategieberatung

DE, Künzell

Inhaber

Willi Kreh Strategieberatung

Publikationen: 23

Veranstaltungen: 3

Aufrufe seit 10/2005: 1682
Aufrufe letzte 30 Tage: 4