Pressefreiheit gilt auch im Kanzleramt
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Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 26.11.2020

Quelle: Welt am Sonntag


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Pressefreiheit gilt auch im Kanzleramt

Auszug: „Wenn es TV total noch gäbe, würde Stefan Raab jetzt auf seinen ‚Das riecht nach Ärger!‘-Nippel drücken.“ Mit diesen Worten kommentierte die Legal Tribune Online, ein Fachmagazin für Juristen, auf Twitter eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, die das Gericht vergangene Woche bekannt gab. Und die hat es in sich. (...)

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

Publikationen: 407

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