Prüf- und Hinweispflichten bei Beteiligung von Architekten und Ingenieuren
Prüf- und Hinweispflichten bei Beteiligung von Architekten und Ingenieuren

Prüf- und Hinweispflichten bei Beteiligung von Architekten und Ingenieuren

Beitrag, Deutsch

Autor: Dr. Peter Hammacher

Erscheinungsdatum: 01.03.2014

Quelle: Der Bausachverständige 3-2014,56


Aufrufe gesamt: 27, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

keine Angaben

Preis: Kostenlos

PDF herunterladen

Der Autor beleuchtet die Prüf- und Hinweispflichten des Auftragnehmers, wenn der
Auftraggeber selbst fachkundig oder durch Architektur- oder Ingenieurbüros beraten
ist, und gibt Hinweise auf die Praxis.

Prüf- und Hinweispflichten bestehen in vielfältiger Form an den Schnittstellen der
Lieferungen und Leistungen aller Baubeteiligten. Wenn etwas schief geht, sieht die
Rechtsprechung meist zunächst die ausführende Firma, " die Fachfirma " in der Verantwortung.
Wie aber sieht es aus, wenn der Auftraggeber selbst fachkundig ist,
insbesondere wenn er sich von Architekten oder Ingenieurbüros beraten lässt?
 

Dr. Peter Hammacher

DE, Heidelberg

Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Schiedsrichter

Dr. Peter Hammacher Rechtsanwalt, Mediation, Schiedsverfahren

Publikationen: 36

Veranstaltungen: 11

Aufrufe seit 09/2007: 7683
Aufrufe letzte 30 Tage: 10