Quantitative Risikoberichterstattung von Kreditinstituten nach § 315 HGB und IFRS 7
Quantitative Risikoberichterstattung von Kreditinstituten nach § 315 HGB und IFRS 7

Quantitative Risikoberichterstattung von Kreditinstituten nach § 315 HGB und IFRS 7

Ein integrativer Ansatz der handelsrechtlichen Risikopublizität

Beitrag, Deutsch, 17 Seiten, COROPORATE FINANCE biz

Autor: Dieter Weber

Erscheinungsdatum: 11.01.2010

Quelle: COROPORATE FINANCE biz, Heft 01/2010 vom 11.01.2010

Seitenangabe: 29-45


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Quantitative Risikoberichterstattung von Kreditinstituten nach § 315 HGB und IFRS 7 - Ein integrativer Ansatz der handelsrechtlichen Risikopublizität

Dieter Weber

Zur zielgerichteten Umsetzung der handelsrechtlichen Transparenzanforderungen an das Zahlenwerk im Konzernrisikolagebericht wird zunächst eine Analyse der risikoorientierten Anforderungen von § 315 HGB, in Verbindung mit DRS 5-10 und unter Berücksichtigung der einschlägigen IDW-Verlautbarungen, sowie IAS 1 und IFRS 7 vorgenommen. Darauf aufbauend werden wesentliche Entscheidungen zur Gestaltung des Berichts vorgestellt; von besonderer Bedeutung sind dabei die themenbezogene Bündelung von Anforderungen, die Ausgestaltung des Management Approach und das Materialitätskonzept, das auf einem Ansatz beruht, der die Konzerngesellschaften nach ihrer Wesentlichkeit berücksichtigt. Im nächsten Schritt wird ein Überblick über die aus den Angabekategorien abgeleiteten Offenlegungsformate gegeben und die zu wählende Klasseneinteilung für jedes Format dargestellt. Danach werden die Inhalte der quantitativen Offenlegung je Risikoart erläutert.

Gliederung

I. Einleitung
II. Gesetzliche Anforderungen
     1. Handelsgesetzbuch und Deutsche Rechnungslegungs Standards
     2. International Financial Reporting Standards
     3. Vergleich der Offenlegungsanforderungen
III. Zielsetzungen
IV. Gestaltungsprinzipien der Risikoberichterstattung
     1. Management Approach
     2. Materialität von Angaben
     3. Klassenbildung und Risikokonzentrationen
     4. Offenlegungsformate
V. Inhalte des Konzernrisikolageberichts
     1. Risikokapitalmanagement
     2. Kreditrisiko
     3. Beteiligungsrisiko
     4. Marktpreisrisiko
     5. Liquiditätsrisiko
     6. Operationelles Risiko
     7. Geschäftsrisiko und strategisches Risiko
VI. Zusammenfassung

I. Einleitung

Seit dem 01.01.2007 sind kapitalmarktorientierte Bankenkonzerne verpflichtet, die risikoorientierten Offenlegungsanforderungen der International Financial Reporting Standards (IAS 1 und IFRS 7) zu beachten. Dieses Regelwerk ergänzt die bereits seit dem Jahr 2000 geltenden nationalen Vorschriften des § 315 HGB, die mit den Deutschen Rechnungslegungs Standards zur Risikoberichterstattung (für Banken sind dies der DRS 5 in Verbindung mit dem DRS 5-10) konkretisiert werden. Dazu kommen die Offenlegungsanforderungen der dritten Säule von Basel II, die spätestens zum 31.12.2008 anzuwenden waren. Die Umsetzung dieses Sets dreier, nebeneinander stehender Regelwerke stellt die Kreditwirtschaft vor erhebliche Herausforderungen, denn in vielen Fällen sind die Anforderungen unspezifisch, manchmal widersprüchlich und überwiegend komplex. Zudem existieren vielfältige Überschneidungen zwischen den Transparenzanforderungen. Der Auslegungsbedarf für die Umsetzung durch die berichtspflichtigen Unternehmen ist oft erheblich. Nicht zuletzt unterliegt die Berichterstattung einem hohen externen Qualitätsanspruch, dessen Nichteinhaltung durch die Instrumente des Enforcements und die Geschäftsleiterhaftung sanktioniert wird.

Der vorliegende Beitrag zeigt Wege auf, wie ein Teilbereich der Offenlegung - das Zahlenwerk der handelsrechtlichen Risikoberichterstattung - effizient und adressatenorientiert umgesetzt werden kann. Den Umsetzungsvorschlägen liegt eine praxiserprobte Gesamtkonzeption zugrunde. Ausgehend von der Analyse der gesetzlichen Anforderungen werden die mit der handelsrechtlichen Risikopublizität verbundenen Zielsetzungen skizziert, wesentliche Gestaltungsprinzipien erläutert und schließlich Empfehlungen für die Umsetzung der Offenlegungsanforderungen vorgestellt. Die auf diese Weise normierten quantitativen Offenlegungsformate können eine Ausgangsbasis für formale und materielle Vergleiche der Risikoberichte von Kreditinstituten darstellen. Dies wird in der Folge der seit dem Sommer 2007 andauernden Finanzkrise vermehrt eingefordert. Hier sind insb. die Initiativen der Bankenaufsicht zu nennen. So spricht der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gegenüber dem International Accounting Standards Board (IASB) die Empfehlung aus, die Voraussetzungen für vergleichbare Angaben zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft unter IFRS 7 zu schaffen. Auch die europäischen Aufsichtsinstanzen halten die Vergleichbarkeit der quantitativen Risikoberichterstattung sowohl auf Ebene eines Instituts im Zeitablauf als auch zwischen den Instituten für eine wesentliche Voraussetzung zur Erzielung der insbesondere in Krisenzeiten notwendigen Transparenz. Dies soll durch die Verwendung standardisierter Offenlegungsformate erreicht werden.

Die Untersuchung bezieht sich auf international tätige kapitalmarktorientierte Bankenkonzerne und beschränkt sich daher auf die Offenlegung im Konzernrisikolagebericht des Jahresfinanzberichts. Für die Risikoberichterstattung des Einzelunternehmens existieren vergleichbare, jedoch weniger umfangreiche Anforderungen, auf die hier nicht eingegangen wird. Im Sinne einer gesamthaften und integrativen Betrachtung ist es grundsätzlich auch erforderlich, neben der handelsrechtlichen Risikoberichterstattung die risikobezogene Offenlegung aus anderen Regelungsbereichen, insbesondere dem Aufsichtsrecht und dem Kapitalmarktrecht, in die Analyse einzubeziehen. Des Weiteren sind für alle Regelungsbereiche nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Angabepflichten von Bedeutung. Der vorliegende Beitrag klammert diese Aspekte aus, da hier der Fokus auf dem Zahlenwerk der handelsrechtlichen Risikopublizität liegen soll. Schließlich werden auch die Offenlegungsanforderungen von IFRS 4 (Versicherungsverträge) und DRS 5-20 (Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen) von der Betrachtung ausgeschlossen, da diese Angabepflichten nur für wenige Bankenkonzerne in Deutschland relevant sind.

Informationen zu den Autoren 

Diplom-Kaufmann Dieter Weber ist Prokurist und Projektleiter im Risikocontrolling der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main. Seit dem Inkrafttreten des KonTraG im Jahr 1998 betreut er die externe Risikoberichterstattung der Bank. Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Verfassers wieder und basiert auf seinem Buch Risikopublizität von Kreditinstituten - Integrative Umsetzung der Transparenzanforderungen (Gabler-Verlag, Wiesbaden, 2009).

Dieter Weber

DE, Gießen

Prokurist

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