Reach für Down-Stream-User (Nachgeschaltete Anwender)
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Seminar


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Veranstalter

Haus der Technik e. V.

Haus der Technik e. V.

Telefon: +49-201-1803-1

Telefax: +49-201-1803-269

hdt.de

Preis: k. A.

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Inhalt

  • Europäisches und nationales Chemikalienrecht
  • Grundzüge der REACH-Verordnung:
    • REACH Verpflichtungen und Akteure
    • Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse
    • Pflichten nachgeschalteter Anwender
  • Umgang mit SVHC:
    • Kandidatenstoffliste und REACH Anhang XIV
    • Beschränkungen und Verbote nach REACH Anhang XVII
    • Informationspflicht für SVHC
    • REACH Zulassungsverfahren für SVHC
  • Sicherheitsdatenblätter (SDB):
    • Gliederung und Inhalte nach REACH Anhang II
    • Erweiterte Sicherheitsdatenblätter (eSDB)
    • Erstellung und Übermittlung von SDB
    • Expositionsszenarien (ES) und Risikomanagementmaßnahmen (RMM)
  • Neue Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS/CLP
    • Gefahrenklassen und -kategorien
    • Kennzeichnungselemente
  • Kommunikation in der Lieferkette:
    • Information von Lieferanten
    • Information an Kunden
  • Rechtliche Verpflichtungen und Haftung

Thema

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist seit 1.6.2007 in Kraft und zeigt seitdem große Auswirkungen auf alle Branchen. Nicht nur Unternehmen, die Chemikalien herstellen oder importieren sind von REACH betroffen, vor allem durch Registrierungs-, Zulassungs- und Informationsverpflichtungen. Jedoch auch Betriebe, die Chemikalien lediglich als nachgeschaltete Anwender (Downstream User) zur Herstellung von Formulierungen (Gemischen) oder Erzeugnissen verwenden, wie z.B. Farben und Lacke, Kleb- und Dichtungsmittel, Baustoffe, Elektro- und Elektronikartikel, Kunststoffe, Hilfsmittel für die Papier-, Textil-, Leder- und Metallindustrie, Fahrzeuge, Möbel, Geräte, Maschinen und Anlagen sowie Lifestyle-Produkte und Konsumgüter, werden durch REACH mehr bisher in die Produktverantwortung genommen:

- Downstream User müssen prüfen, ob in den Produkten besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC: Substance of Very High Concern) enthalten sind, und müssen diese Information an die Abnehmer der Produkte weitergeben.

- Gefährliche Produkte müssen eingestuft und gekennzeichnet werden, und es ist ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen und dem Abnehmer zu übermitteln.

- Da REACH einen sehr intensiven Informationsaustausch in der Lieferkette fordert, müssen Downstream User sowohl sicherheitsrelevante Informationen von ihren Lieferanten einfordern, auswerten und auf die eigene Produktion anwenden, als auch Informationen an ihre Kunden weitergeben, sowie die von den Kunden erhaltenen Informationen auswerten und darauf reagieren.

- Dornstream user müssen anhand erweiterter Sicherheitsdatenblätter prüfen, ob die Bedingungen der sicheren Verwendung im eigenen Betrieb eingehalten werden.

- Ist ein für die eigene Produktion wichtiger Stoff als besonders besorgniserregend (SVHC) eingestuft und außerdem als zulassungspflichtig in REACH Anhang XIV aufgeführt, müssen Down User den Stoff entweder substituieren oder sich an einem Zulassungsverfahren beteiligen, um die eigene Verwendung fortsetzen zu können.

... weitere Infos



Zielgruppe

Ge­fahr­stoff- und REACH-Be­auf­trag­te, Fach­kräf­te für Ar­beits­sicher­heit und Ge­fahr­stoff­ma­nage­ment, Si­cher­heits- und Umweltbeauftragte, Personen aus Forschung und Entwicklung aus Unternehmen, die als nach­ge­schal­te­te An­wen­der che­mi­sche Pro­duk­te verarbeiten und an Um­set­zung und Im­ple­men­tie­rung der REACH-Ver­ord­nung arbeiten. 

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
07.05.2018 - 08.05.2018
Essen
Dipl.- Ing. Kai Brommann Kontaktanfrage