Rechtliche Leitplanken bei Patient-Support-Programmen
Rechtliche Leitplanken bei Patient-Support-Programmen

Rechtliche Leitplanken bei Patient-Support-Programmen

Beitrag, Deutsch, C.H.Beck

Autor: Dr. Adem Koyuncu

Erscheinungsdatum: 2023

Quelle: Pharma Recht (Zeitschrift)

Seitenangabe: 136-138


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C.H.Beck

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Rechtliche Leitplanken bei Patient-Support-Programmen

I. Hintergrund

Patient-Support-Programme (PSP) sind in der Praxis in unterschiedlichen Gestaltungen anzutreffen. Sie werfen komplexe Rechts- und Compliance-Fragen auf. Bisher sind nur wenige Gerichtsurteile ersichtlich. Im Wesentlichen ist bzgl. PSPs auf zwei Urteile des LG Köln hinzuweisen. Diese sind in der Literatur z.T. kritisiert worden. Beide Kölner Urteile und ihre Begründungen sind aber rechtlich durchaus überzeugend. Sie befassen sich aber mit § 7 HWG. In dem zu besprechenden Beschluss des LG Nürnberg-Fürth geht es indes um Strafrecht und PSPs.

Der Beschluss des LG Nürnberg-Fürth betrifft ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einem PSP. Konkret ging es um die Beschwerde eines Apothekers gegen einen Arrestbeschluss, mit dem 11 Mio. Euro seines Vermögens sichergestellt wurden. Der Apotheker ist nicht der einzige Beschuldigte in dem Verfahren, es ist aber nicht genau erkennbar, welche weiteren Personen noch Mitbeschuldigte sind. Jedenfalls wird der Geschäftsführer des Unternehmens, dass das PSP durchführte (X GmbH) als Mitbeschuldigter D identifiziert. Der Beschluss ist insgesamt auch für Pharmaunternehmen, Ärzte und Dienstleister relevant, die an PSPs mitwirken.

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IV. Praktische Auswirkungen

Patient-Support-Programme werfen komplexe Fragen auf. Das gilt nicht nur aus strafrechtlicher Compliance-Sicht, sondern auch für das Heilmittelwerberecht. Der Sachverhalt des besprochenen Falles hat seine Eigenheiten, so dass der Beschluss auch nicht verallgemeinerungsfähig ist. Dennoch dürfte er die rechtliche Sensibilität um PSPs weiter steigern. Das gilt insb. mit Blick auf das Zuweisungsverbot und für PSP-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Rezeptierung und Arzneimittelbereitstellung.

Die Annahme eines Abrechnungsbetruges durch einen Apotheker kann auch strafrechtliche Folgen für die anderen PSP-Beteiligten, wie etwa Pharmaunternehmen, haben. Für diese kommt insbesondere das Risiko einer strafrechtlichen Teilnahme in Betracht.

Da das LG oben einen Verstoß gegen das Zuweisungsverbot angenommen hat, kommt diese Fallkonstellation auch in die Sichtweite der Korruptionsdelikte (vgl. §§ 299a299b StGB und die Tatvariante der „Zuführung von Patienten“).

Bemerkenswert ist auch die strenge Ansicht des LG zur Höhe der Einziehung des aus der Straftat erlangten Wertes...

Dr. Adem Koyuncu

DE, Frankfurt a.M.

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