Rente mit 67
Rente mit 67

Rente mit 67

Konsequenzen für Versicherte, Rentensystem und Arbeitsmarkt

Buch, Deutsch, 150 Seiten, Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH, Köln

Autor: Adrian B. H. Ottnad

Herausgeber / Co-Autor: Reinhold Schnabel

Erscheinungsdatum: 2006

ISBN: 3934446299


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Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH, Köln

Preis: k. A.

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Die Studie untersucht, wie sich die von 2012 bis 2029 vorgesehene Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre auf das Rentenniveau und die Renditen der Beitragszahler sowie auf die Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der öffentlichen Haushalte auswirken wird und welche Herausforderungen dabei am Arbeitsmarkt zu bewältigen sein werden.

 

Einleitend werden die Bedeutung des tatsächlichen und des gesetzlichen Renteneintrittsalters erläutert, die historische Entwicklung beleuchtet und die geplanten Änderungen, bislang noch ungeklärte Fragen und die Hintergründe der politischen Entscheidung dargelegt. Anschließend werden die möglichen Effekte eines höheren gesetzlichen Renteneintrittsalters im bestehenden Rentensystem systematisch analysiert. Diese hängen entscheidend davon ab, wie stark sich die Anhebung der Regelaltersgrenze auf das tatsächliche Renteneintrittsalter niederschlägt. Insgesamt sprechen theoretische und empirische Gründe dafür, dass sich die Anhebung der Regelaltersgrenze nur begrenzt auf das tatsächliche Renteneintrittsalter überträgt.

 

Die finanziellen Wirkungen werden im Rahmen von Modellrechnungen untersucht, die auf einer eigenen Rentenprojektion basieren. Diese knüpft an die demographischen und gesamtwirtschaftlichen Projektionen des IWG BONN anknüpft, die bereits in früheren Studien (→Ottnad, Steigende Abgaben - sinkende Leistungen; →Ottnad/Wahl, Die Renditen der gesetzlichen Rente) verwendet wurden. Die untere Variante (Basisvariante) für die Lohn- und Beschäftigungsentwicklung schreibt im Wesentlichen den historischen Trend fort. Die obere setzt eine verbesserte Wirtschaftsentwicklung voraus. Eine ungünstigere Entwicklung, wie sie in den vergangenen zehn Jahren zu beobachten war, kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Sie wird jedoch in der vorliegenden Studie nicht berücksichtigt, um die Zahl der Rechenvarianten überschaubar zu halten. Einbezogen werden dagegen zwei unterschiedliche Reaktionen der Versicherten auf die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters, denen zum Vergleich die fiktive Fortschreibung des bisherigen Rechtsstands gegenübergestellt wird.

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Denkbar ist zum einen, dass die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters das tatsächliche Renteneintrittsverhalten nicht verändert. Am zahlenmäßigen Verhältnis der Beitragszahler und Rentner ändert sich in diesem Szenario nichts, die künftigen Rentner müssen aber zusätzliche versicherungsmathematische Abschläge hinnehmen, die ihre Renten kürzen.

 

Zum anderen wird angenommen, dass der tatsächliche Renteneintritt im Schnitt künftig später erfolgt. Dann sinkt die Zahl der künftigen Rentner, während die der Erwerbspersonen steigt. Dass diese zusätzlichen Erwerbspersonen am Arbeitsmarkt Beschäftigung finden, setzt allerdings eine fundamental veränderte Beschäftigungskultur voraus. Denn 2030 wird fast jeder dritte Erwerbsfähige 55 Jahre oder älter sein. Auch wird das durch den späteren Renteneintritt vergrößerte Arbeitskräfteangebot unter Umständen nur zu einem niedrigeren Lohnniveau nachgefragt werden. Positive Rückwirkungen auf künftige Rentenanpassungen, die bei unveränderter Lohnentwicklung vom späteren Renteneintritt ausgingen, würden dadurch weitgehend aufgezehrt.

 

Schließlich wird überprüft, wie sich die Variation des Wirkungsgrades (insbesondere mit Blick auf die geplante Ausnahme für besonders langjährig Versicherte) auswirkt. Die Studie unterstellt aufgrund schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken, dass die vorgesehene Ausnahme für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Pflichtbeitragsjahren letztlich nicht umgesetzt wird. Andernfalls käme der davon begünstigte Personenkreis in den Genuss erheblicher Renditegewinne - und zwar sowohl im Vergleich zu den übrigen Versicherten, als auch im Vergleich zum alten Rechtsstand. Derartige Ausnahmeregelungen würden zugleich die zu erwartende finanzielle Entlastung für die Beitragszahler und die Rentenversicherung deutlich mindern.

 

Allerdings kann auch eine konsequente Umsetzung der Reform nicht verhindern, dass der Beitragssatz langfristig über 22 Prozent steigt. Damit dürften auf den Bundeshaushalt noch größere finanzielle Belastungen als bisher zukommen.

 

Am langfristigen Rückgang der impliziten Renditen in der gesetzlichen Rentenversicherung ändert die Anhebung der Altersgrenze nichts, doch vollzieht sich dieser nun schneller als bislang erwartet. Für die Übergangsjahrgänge bedeutet dies eine zusätzliche deutliche Verschlechterung. Besonders unter Einbeziehung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses wächst die Gefahr, dass namentlich ledige Männer in Westdeutschland reale Einbußen erleiden. Nach altem Recht drohte dies erstmals den heute 20-jährigen Männern. Nun geraten bereits die heute 40-jährigen Männer in die mögliche Verlustzone.

 

Insgesamt - so das Fazit der Studie - dient die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters langfristig den Interessen nachfolgender Generationen. Zwar wird die gesetzliche Rentenversicherung für sie nicht rentabler, doch müssen sie weniger in das für sie unattraktive Vorsorgesystem einzahlen. Zugleich trägt die Reform zur finanziellen Entlastung der Rentenversicherung bei. Allerdings sollte diese Entlastung nicht überschätzt werden, zumal der Erfolg der geplanten Maßnahmen stark davon abhängt, wie konsequent diese letztlich umgesetzt werden. In jedem Fall bleibt noch viel zu tun. Versicherte, die nicht später als bisher geplant in Rente gehen möchten oder können, müssen die entstehende Vorsorgelücke durch zusätzliche private Sparleistungen schließen. Vor allem aber müssen Politik, Tarifpartner und Versicherte erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die künftigen Beschäftigungschancen älterer Erwerbspersonen nachhaltig zu verbessern. Andernfalls liefe die Rente mit 67 auf eine bloße Rentenkürzung hinaus.

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Adrian B. H. Ottnad

DE, Sankt Augustin

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OTTNAD CONSULT Forschung und Beratung für Wirtschaft und Gesellschaft

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