Richtig spenden
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Immer auch an das Finanzamt denken

Pressemitteilung, Deutsch, Eine Seite, conovo media GmbH

Autor: Kai Christian Busch

Erscheinungsdatum: 2008


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Bornheim, 16. Oktober 2008 - Die Deutschen sind unverändert eifrige Spender. Gerade zum Jahresausklang entschließen sich viele Privatleute und Unternehmen zu einer großzügigen Hilfe für einen guten Zweck. Doch bisweilen liegt der Zeitpunkt der letzten Spende schon eine Weile zurück. Daher sollten Spender die aktuellen Bedingungen wachrufen und berücksichtigen.

Auch Spenden will gut überlegt sein. Nicht jede gut gemeinte Zuwendung gilt auch als Spende im steuerlichen Sinne. Das Finanzamt akzeptiert nur freiwillige Hilfsleistungen, die auf richtige Art und Weise quittiert werden. Der Einwurf in Sammelbüchsen etwa ist überhaupt nicht zu belegen. Bei einem Spendenwert über 200 Euro sind ab Januar 2009 neue Spendenbelege verbindlich vorgeschrieben. Beanstandungen durch das Finanzamt lassen sich von vorneherein vermeiden, wenn Spender die ausgehändigten Belege gegenprüfen. Amtliche Mustervordrucke für Zuwendungen an Vereine, Parteien oder Stiftungen sind online unter www.bundesfinanzministerium.de (Formulare A-Z) abrufbar.

Spender können sich nicht allein mit Barem engagieren. Auch Sachgüter und Eigenleistungen stellen wertvolle Hilfsleistungen dar und werden unter bestimmten Bedingungen vom Fiskus anerkannt. "Wer böse Überraschungen vermeiden möchte, sollte beim Spen-den unbedingt auch an das Finanzamt denken", bestätigt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Uwe Mrowka von der DHPG in Bornheim mit langjähriger Erfahrung im Spendenrecht. Oft liegen die Tücken im Detail und werden dem Spender erst nachträglich bewusst. Werden Sachspenden mit einem Betrag deutlich über den Marktwert quittiert, ist der gesamte Steuerabzug in Gefahr. Finanzbehörden erkennen unter Umständen die Quittung überhaupt nicht an. Auch spendenwillige Unternehmen sehen sich steuerlichen Stolperfallen gegenüber. "Viele Firmen übersehen, dass Sach- und Aufwandsspenden auch umsatzsteuerpflichtig sein können", betont DHPG-Experte Uwe Mrowka. Bei vorausschauender Planung profitierten die Spender und der gute Zweck: Wer die steuerlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpft, gewinnt letztlich Spielraum für weitere Spendenvorhaben.


Nicht nur Geld kann helfen
Ob Überweisung, Sachgeschenke oder eigene Arbeitskraft: Für Hilfsleistungen bieten sich verschiedene Möglichkeiten. Bei allem Engagement sollten Spender immer auch an steuerlichen Konsequenzen denken. Es lohnt sich, wichtige Grundregeln zu beherzigen und Detailfragen vorab mit Experten zu klären.

1. Mit barer Münze: Nicht immer genügt dem Finanzamt ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug. Geldbeträge über 200 Euro sind mit einer amtlich anerkannten Spendenquittung zu belegen. Ab 2009 schreibt der Fiskus hierfür eine neue Form vor, ansonsten ist der Steuerabzug insgesamt gefährdet.

2. Mit guten Dingen: Auch Sachleistungen können wertvolle Hilfe bieten. Viele Sachspenden bestehen aus mehreren Teilen, die mit einem angemessenen Marktwert zu belegen sind. Wird etwa eine gebrauchte PC-Ausstattung gespendet, ist der Wert der einzelnen Komponenten getrennt aufzuführen - vom Bildschirm bis hin zur Maus.

3. Mit Rat und Tat: Ein eigenes Engagement und die damit verbundenen Kosten können als Aufwandsspende gelten. Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein Erstattungsanspruch schon im Vorfeld verbindlich vereinbart wird. In diesem Fall können etwa Fahrt- oder Übernachtungskosten als Spende geltend gemacht werden.


Über DHPG:
Die DHPG Dr. Harzem & Partner KG gehört zu den 15 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Zudem ist sie aktives Mitglied im Netzwerk NEXIA International. NEXIA zählt mit über 23.000 Mitarbeitern in rund 100 Ländern und 620 Büros zu den größten Beratungsunternehmen weltweit. DHPG Bornheim ist mit ca. 50 Mitarbeitern einer von sechs Standorten im Rheinland. Die DHPG erarbeitet individuelle Lösungen für komplexe Fragen im Steuer-, Rechnungs- und Prüfungswesen.


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