S/M Lokal ist gerichtsbekannt
S/M Lokal ist gerichtsbekannt

S/M Lokal ist gerichtsbekannt

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 09.02.2015

Quelle: Justillon


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S/M-Lokal ist gerichtsbekannt

Ein Beitrag über ein kurioses Urteil des Amtsgericht Hamburg vom 23. März 2006 - Az. 49 C 474/05.

Auszug
"Eine Mieterin wollte ihre Miete mindern, weil sie den Anblick von einschlägig bekleideten Besuchern eines Sado-Maso-Lokals in ihrer Nachbarschaft als so belästigend empfand, dass sie dies als Wohnungsmangel einstufte. Dieser Ansicht wollte sich das Gericht nicht anschließen."

Hinweis
Der Beitrag ist kostenfrei im Internet abrufbar (rechts "zur Bezugsquelle" anklicken").

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

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