Schaltberechtigung (Basisseminar) - Unterweisung für elektrische Anlagen bis 30 kV (auch 33 / 36 / 110 / 220 / 380 kV)
Schaltberechtigung (Basisseminar) - Unterweisung für elektrische Anlagen bis 30 kV (auch 33 / 36 / 110 / 220 / 380 kV)

Schaltberechtigung (Basisseminar) - Unterweisung für elektrische Anlagen bis 30 kV (auch 33 / 36 / 110 / 220 / 380 kV)

Seminar


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Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

Haus der Technik e. V.

Haus der Technik e. V.

Telefon: +49-201-1803-1

Telefax: +49-201-1803-269

hdt.de

Preis: k. A.

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Inhalt

  • Definition Schaltberechtigung, Schaltbefähigung, Schalthandlung und Schaltauftrag
  • Arbeitssicherheit: Bedeutung und Ziele
  • Ursachen von Arbeitsunfällen bei Schalthandlungen
  • Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift1 (BGV A1)
  • Eigenschaften des Schaltberechtigten
  • Schaltberechtigung für elektrische Anlagen
  • Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und die VDE 0105 Teil 100 "Betrieb von elektrischen Anlagen"
  • Persönliche Schutz- und Hilfsmittel
  • Erteilung der Schaltberechtigung
Ziel

Der Besuch des Seminars versetzt den Mitarbeiter in die Lage, die Schaltberechtigung in seinem Betrieb zu erlangen. Es vermittelt die notwendige Fachkunde zur Qualifizierung. Dazu werden die gesetzlichen Grundlagen sowie die aktuellen Änderungen im Zusammenhang mit dem Thema Schaltberechtigung, Schaltbefähigung ausführlich und praxisnah erläutert.

Thema

Hoch- und Mittelspannungsanlagen stellen für den dort arbeitenden Monteur ein hohes Gefahrenpotential dar. Insbesondere bei Arbeiten an oder in der Nähe dieser Starkstromanlagen kann es zu schweren Unfällen kommen. Um diese Gefährdungen zu verhindern, sind Unternehmer und die verantwortlichen Mitarbeiter verpflichtet, für die Durchführung dieser Arbeiten qualifizierte Mitarbeiter auszuwählen und sie als Elektrofachkräfte auszubilden. Besonders im Umgang mit Mittel- und Hochspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Befähigung zur Schaltberechtigung für die Elektrofachkraft. Diese wird erst nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Für das betriebsinterne Stromversorgungsnetz ist dieses in der Regel der Unternehmer bzw. die verantwortliche Elektrofachkraft, außerhalb des Betriebs der zuständige Netzbetreiber bzw. der örtliche Energieversorger.

Hinweise

Alle Veranstaltungen zum Thema Schaltberechtigung finden Sie unter

www.hdt.de/Schaltberechtigung

... weitere Infos



Zielgruppe

Personen, denen die Schaltberechtigung erteilt werden soll, also z.B. Elektroingenieure, Techniker,


Elektromeister, Gruppenführer, Elektromonteure, unterwiesene Personen in Verteilungsnetzbetreibern


und Industriebetrieben.

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
13.12.2018 - 14.12.2018
Essen
Dipl.- Ing. Bernd Hömberg Kontaktanfrage