Schattenwirtschaft

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Schattenwirtschaft

Definition Schattenwirtschaft

Unstrittiger Ausgangspunkt für die Diskussion über die Schattenwirtschaft ist, dass sich in vielen Ländern eine zweigeteilte Volkswirtschaft (Dual Economy) aus offiziellem und inoffiziellem Sektor entwickelt hat.
Dieser inoffizielle Sektor setzt sich zusammen aus (1) der Haushalts- und Selbstversorgungswirtschaft, deren Wertschöpfung gemäß den internationalen Gepflogenheiten im offiziellen BIP nicht erfasst wird. Diese Güter- und Dienstleistungsproduktion hat im Jahr 2005 schätzungsweise einen Wert von mindestens einer Billionen Euro.Größere Aufmerksamkeit in der Presse erfahren die weiteren Bereiche des inoffiziellen Sektors: (2) die irreguläre (Schattenwirtschaft) und der (3) kriminelle (Untergrundwirtschaft) Sektor. Kernproblem ist hier, dass die illegale Wertschöpfung in diesen Sektoren bewusst verheimlicht wird, so dass sie nicht statistisch erfasst werden kann. Den größten Beitrag zum Umsatz in der Schattenwirtschaft liefert die nebenberufliche oder von Unternehmen nebenbei geleistete Schwarzarbeit (vgl. www.schattenwirtschaft.de).

Im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung werden in Deutschland u.a. solche Tätigkeiten (Dienst- oder Werkleistungen) gemäß der juristischen Abgrenzung als Schwarzarbeit bezeichnet, bei denen sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche Pflichten nicht erfüllt werden. Gleiches gilt für Empfänger von Sozialleistungen, die ihren Mitteilungspflichten gegenüber Sozialleistungsträgern nicht nachkommen. Schwarzarbeit leistet auch, wer ein Gewerbe nicht ordnungsgemäß angemeldet hat (§§ 14 und 55 der Gewerbeordnung) oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 Handwerksordnung). Erlaubt sind hingegen nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- und Werkleistungen von Angehörigen, Lebenspartnern, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder im Wege der Selbsthilfe am Bau.

  • Prof. Dr. Dominik H. Enste

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Prof. Dr. Dominik H. Enste

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