Scheidung - einfach gemacht
Scheidung - einfach gemacht

Scheidung - einfach gemacht

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Rechtsanwaltskanzlei Mag. rer. publ. Hakes

Autor: Johannes Hakes

Herausgeber / Co-Autor: Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes

Erscheinungsdatum: 23.05.2006


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Scheidung - einfach gemacht

Eine Scheidung kann auch ganz einfach ablaufen. Beiden Ehepartnern die sich nicht mehr verstehen ist klar, eine Scheidung ist letztendlich unvermeidlich, wenn einer es möchte. Dann besteht nur noch die Frage, ob es halbwegs erträglich ablaufen soll oder ob es den berühm-ten Rosenkrieg geben wird. Ein großer Teil der gerichtlichen Auseinandersetzungen können vermieden werden, wenn bei-de Ehepartner ausführlich beraten werden und auch die Hintergründe kennen. Im Rahmen einer Scheidung muss viel geregelt werden. Es sind neben der Scheidung an sich häufig auch noch andere Punkte zu klären wie der Versorgungsausgleich (die jeweiligen Rentenanwart-schaften), der Zugewinn, die Hausratsaufteilung, die Unterhaltsansprüche sowohl des Ehe-partners wie auch der Kinder, Aufenthaltsort der Kinder, Sorgerecht etc. Hinzu kommen auch noch manchmal zusätzliche Punkte die berücksichtigt werden müssen wie das Mietverhältnis der Ehewohnung, das gemeinsame Eigentum an einer Wohnung oder einem Haus, etwaige Darlehensverpflichtungen und und und…
Meistens lohnen sich gerechte Auseinandersetzungen mit fachkundigem Rat. Dann haben beide Ehepartner weniger Streit und weniger Stress. Nur wenn eine solche faire Auseinander-setzung nicht einvernehmlich möglich ist, muss die gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Eine gute Beratung sowohl zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung wie auch zur Begleitung derselben kann zudem auch wirtschaftlich viel bedeuten, so beispielsweise bei der Berechnung des Unterhaltes. Hier wäre es unter anderem häufig zu kurzsichtig, wenn nur die Lohnbescheinigungen oder gar nur der Steuerbescheid zur Grundlage der Berechnung genommen werden. Für den Zahlungspflichtigen sind dann z.B. Schulden nicht berücksichtigt und für die Zahlungsberechtigte sind dann z.B. weitere, ggf. auch geringe, Einnahmequellen nicht berücksichtigt, die die jeweiligen Tabellengrenzen überschreiten lassen. Nur ein Anwalt mit konkretem Fachwissen kann hier weiter helfen. RA Mag. rer. publ. Johannes Hakes

Johannes Hakes

DE, Krefeld

Fachanwalt Arbeitsrecht & Fachanwalt FamR, Mediator, Streitschlichter

Rechtsanwaltskanzlei Mag. rer. publ. Hakes Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht - Mediation

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