Schiedsgerichtsverfahren - Neue Regeln für internationale Investitions-Streitigkeiten
Schiedsgerichtsverfahren - Neue Regeln für internationale Investitions-Streitigkeiten

Schiedsgerichtsverfahren - Neue Regeln für internationale Investitions-Streitigkeiten

Transparency-Rules Treaty Based Investor-State Arbitration

Beitrag, Deutsch, Dr. Peter Hammacher

Autor: Dr. Peter Hammacher

Herausgeber / Co-Autor: IBR 2013,2851

Erscheinungsdatum: 14.05.2014


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Sei dem 1. April 2014 gelten für neue internationale Verträge zwischen einem der z.Zt. 194 Mitgliedsstaaten der UNCITRAL (United Nations Conference on Trade and Development) und privaten Investoren die "Rules on Transparency in Treaty-based Investor-State Arbitration". (Resolution 68/109 vom 16.12.2013) Vertragsparteien bereits geschlossener Verträge können diese Regeln nachträglich vereinbaren.

Die Zahl bilateraler Verträge zwischen Staaten und Investoren z.B. über Rohstoffe oder Infrastrukturprojekte hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Es sind mehr als 2.700 solcher bilateraler Abkommen registriert. Streitigkeiten, die sich aus diesen Verträgen oder auf der Basis ähnlicher Investitionsmaßnahmen ergeben, werden über Schiedsgerichte geklärt, administriert durch das zur Weltbank-Gruppe gehörende ICSID International Centre for Settlement of Investment Disputes. Dem ICSID gehören derzeit 159 Staaten an[1]. Am 31. 12. 2013 waren dort 459 laufende Fälle registriert.[2]
Diese Streitigkeiten berühren sehr häufig öffentliche Belange. Es geht um die Nutzung und den Verkauf von Bodenschätzen, Agrarflächen, Technologien, es geht um öffentliche Einnahmen und Ausgaben, um Abhängigkeiten und Ansehen, um Kontrolle und Rechenschaft.

Dem wird jetzt durch die neuen Transparency-Regeln in besonderer Weise Rechnung getragen.

Ausführliche Darstellung in der Zeitschrift IBR 2013,2851

Dr. Peter Hammacher

DE, Heidelberg

Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Schiedsrichter

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