Schluss mit Lustig
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Der Bundesgerichtshof verhandelt, ob niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit angeklagt werden können. Das hat auch Folgen für die Pharmabranche.

Pressestimme, Deutsch, Eine Seite, WirtschaftsWoche

Autor: Dr. André-M. Szesny, LL.M.

Herausgeber / Co-Autor: Jürgen Salz

Erscheinungsdatum: 14.03.2011

Quelle: Wirtschaftswoche Nr. 11/2011

Seitenangabe: 16


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Der Bundesgerichtshof verhandelt, ob niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit angeklagt werden können. Das hat auch Folgen für die Pharmabranche.

"Die Entscheidung ist von enormer Bedeutung für den gesamten Medizinsektor", sagt André Szesny, Wirtschaftsstrafrechtler der Düsseldorfer Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. "Zuwendungen der Unternehmen an Mediziner, gesponserte Ärztereisen oder Einladungen zu Kongressen stehen nun auf dem strafrechtlichen Prüfstand."

 

Dr. André-M. Szesny, LL.M.

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