Schriftlicher Vertrag mit einem Handelsvertreter in Frankreich
Schriftlicher Vertrag mit einem Handelsvertreter in Frankreich

Schriftlicher Vertrag mit einem Handelsvertreter in Frankreich

Beitrag, Deutsch, Qivive Avocats Rechtsanwälte

Autor: Dr. Christophe Kühl

Erscheinungsdatum: 07.05.2008


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Warum sollte ein deutsches Unternehmen mit einem Handelsvertreter in Frankreich einen schriftlichen Vertrag abschließen?
Unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters bei Vertragskündigung durch das Unternehmen hat die Wahl des geltenden Rechts.

Dr. Christophe Kühl

DE, Köln

Rechtsanwalt und Avocat à la Cour

Qivive Avocats Rechtsanwälte

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