Schulung Geldwäschebeauftragter und Geldwäscheprävention
Schulung Geldwäschebeauftragter und Geldwäscheprävention

Schulung Geldwäschebeauftragter und Geldwäscheprävention

Seminar


Termin:

202429Oktober
Ort: Hamburg

Veranstaltungsseite:

Sprache: Deutsch

Aufrufe gesamt: 7, letzte 30 Tage: 2

Kontakt

Veranstalter

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Geschäftsstelle Hamburg

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG,
Geschäftsstelle Hamburg

Telefon: +49-800-8888020

Telefax: +49-40-8557-2958

tuev-nord.de/de/weiterbildung

Preis: 1.428,-- € inkl. gesetzl. MwSt.

Kontaktanfrage

In der Geldwäschebeauftragter -Schulung erhalten Sie umfangreiche Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen und sich daraus ergebenden Handlungserfordernisse im Risikobereich der Geldwäscheprävention. Dabei werden strafrechtliche und behördliche genauso beleuchtet wie die zivilrechtlichen Aspekte.

Sie sind in der Lage, die Risiken der Geldwäsche in ihrer Organisation zu identifizieren und unter Nutzung vorhandener Managementstrukturen geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung und Vermeidung zu entwickeln. Um diese Qualifikationsanforderungen zu erfüllen, erkennen Sie Zusammenhänge sowohl zum Risikomanagement nach ISO 31000, der Risikobewertung nach ISO 31010 sowie dem Antikorruptionsmanagementsystem (ISO 37001), zum Compliance Managementsystem (ISO 37301) und den Leitlinien zum Hinweismanagement nach ISO 37002. Mit diesem Wissen gelingt es Ihnen, ein effizientes System der Geldwäscheprävention aufzubauen und fortzuentwickeln.

Nötig wird diese Schulung für Geldwäschebeauftragte, da Unternehmen, die Ihrer gesetzlichen Bestellpflicht nachkommen, die erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit eines Geldwäschebeauftragten nachweisen müssen. Aufgabe des Unternehmens ist es, das Geldwäschegesetz (GWG) und die damit in Verbindung stehenden Prozesse aktiv umzusetzen und zu erfüllen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, erlangen Sie in diesem Seminar das Wissen über Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als Geldwäschebeauftragte oder -beauftragter und sind mit den bei der Bestellung eines bzw. einer Geldwäschebeauftragten zu beachtenden Grundsätzen vertraut.



Inhalt

Grundlagen der Geldwäscheprävention und der Antikorruption
- Internationale und nationale Grundlagen der Geldwäscheprävention
- Geldwäschegesetz Deutschland - wesentliche Inhalte und Anforderungen
- Straftatbestände im Zusammenhang mit Geldwäsche und anderen Vermögensdelikten

Der Geldwäschepräventionsbeauftragte (GWPB)
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Geldwäschepräventionsbeauftragten, einschließlich Datenschutz
- Anforderungen an die Fach- und Sachkunde des GWPB

Organisation der Geldwäscheprävention im Betrieb
- Bestellung von GWP-Beauftragten
- rechtskonforme Pflichtendelegation einschließlich Kompetenz und Ressourcen
- Einsatzzeitenermittlung auf Basis der DIN SPEC 91424
- moderierte Gruppenarbeiten
- Erarbeitung erster Arbeits- und Praxishilfen durch die Teilnehmenden



Zielgruppe

Geldwäschebeauftragte und deren gesetzlich zu bestellende Stellvertreter, Compliance -Beauftragte, Compliance-Managementbeauftragte, Beauftragte für Antikorruptionsmanagementsysteme, Compliance-Auditoren (intern/extern), Auditoren für Antikorruptionsmanagementsysteme (intern/extern), Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzende, Aufsichtsratsmitglieder, sonstige Führungskräfte sowie weitere am Thema interessierte Parteien

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
29.10.2024 - 30.10.2024
Hamburg
Verpflichtete nach GwG gemäß § 7 Abs. 1 und 4 müssen selbst sicherstellen, dass die von ihnen eingesetzten Personen (Beauftragter und Stellvertreter) die für die Tätigkeit erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit besitzen.@@@@Auf Basis der ISO 31000 Risikomanagement, der ISO 37301 Compliance -Managementsystem, der ISO 37001 Antikorruptionsmanagementsystem und der ISO 37002 interne Hinweisgebersysteme sowie des GwG und der dazu veröffentlichten Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin werden mit den Teilnehmenden interaktiv erste Arbeitshilfen zur Implementierung der Geldwäscheprävention und Erfüllung der damit verbundenen bindenden Verpflichtungen erarbeitet.@@ Buchungsanfrage
07.03.2024 - 08.03.2024
Hamburg
Verpflichtete nach GwG gemäß § 7 Abs. 1 und 4 müssen selbst sicherstellen, dass die von ihnen eingesetzten Personen (Beauftragter und Stellvertreter) die für die Tätigkeit erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit besitzen.@@@@Auf Basis der ISO 31000 Risikomanagement, der ISO 37301 Compliance -Managementsystem, der ISO 37001 Antikorruptionsmanagementsystem und der ISO 37002 interne Hinweisgebersysteme sowie des GwG und der dazu veröffentlichten Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin werden mit den Teilnehmenden interaktiv erste Arbeitshilfen zur Implementierung der Geldwäscheprävention und Erfüllung der damit verbundenen bindenden Verpflichtungen erarbeitet.@@ Kontaktanfrage