Schulung von ("beauftragten") Personen gem Kapitel 13 ADR
Schulung von ("beauftragten") Personen  gem Kapitel 13  ADR

Schulung von ("beauftragten") Personen gem Kapitel 13 ADR

Seminar


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Sprache: Deutsch

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Veranstalter

Umweltinstitut Offenbach Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Umweltinstitut Offenbach
Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Telefon: +49-69-810679

Telefax: +49-69-823493

umweltinstitut.de

Preis: 395,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

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Einsteigerseminar zum Thema Gefahrgut, Schulung von am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen nach Kapitel 1.3 ADR

Beschreibung:
Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden:  Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!

Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen (Kapitel 1.3 ADR).

Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d.h.: auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können  Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.

Inhalte:


  • Rechtliche Grundlagen der Gefahrgutbeförderung




    • Eigenschaften von Gefahrgut

    • Verpackung von Gefahrgut




  • Ablauf einer Gefahrgutbeförderung




    • Kennzeichnung von Gefahrgut, Transportdokumente

    • Risiken und Gefahren

    • Beispiel eines gesamten Gefahrgutbeförderungsprozesses




  • Pflichten und Verantwortlichkeiten gemäß GGVSEB/ADR  




    • Gemäß GbV




  • Systematik von GGVSEB/ADR




    • GbV-Beispiele aus der Praxis mit Teilnehmerübungen




  • Ladungssicherung





Zielgruppe

Beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen müssen Fachkenntnisse nachweisen sowie diese in regelmäßigen Abständen, bestenfalls im Zuge der turnusmäßigen Änderung der Gefahrgutvorschriften, aktualisieren und vertiefen. Da sich die Vorschriften (GGVSEB/ ADR) alle zwei Jahre ändern, besteht damit auch im Zweijahresrhythmus Schlungsbedarf für beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen.

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