Schutz von Auslandsinvestitionen - ICSID Schiedsverfahren
Schutz von Auslandsinvestitionen - ICSID Schiedsverfahren

Schutz von Auslandsinvestitionen - ICSID Schiedsverfahren

Seminar

Referent: Dr. Richard Happ


Sprache: Deutsch

Aufrufe gesamt: 2941, letzte 30 Tage: 10

Kontakt

Veranstalter

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Telefon: +49-40-18067-0

Telefax: +49-40-18067-110

luther-lawfirm.com

Preis: 100,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

Kontaktanfrage

Hat Ihr Unternehmen in den Wachstumsmärkten Osteuropas, Asiens, Südamerikas oder sonst wo investiert?

 Was würden Sie dann tun, wenn der Staat zum Beispiel den mit Ihrem Unternehmen geschlossenen Vertrag für ungültig erklärt oder eine neue Regierung „über Nacht“ die Ihnen gewährten Steuervergünstigungen aufhebt? Was unternehmen Sie, wenn die staatlichen Behörden Ihr Unternehmen oder Ihre ausländische Tochtergesellschaft willkürlich, widersprüchlich oder diskriminierend behandeln und Ihnen dadurch Schaden entsteht?

 In unserer Veranstaltung „Schutz von Auslandsinvestitionen – ICSID Schiedsverfahren“, zu der wir Sie herzlich einladen, erläutern wir, welche – weitgehend unbekannte – Alternative zu staatlichen Gerichten Ihnen in einem solchem Fall offensteht.

 Deutschland hat mit 120 Staaten weltweit Investitionsschutzverträge abgeschlossen. Diese Verträge schützen Vermögenswerte deutscher Unternehmen im ausländischen Staat. Der ausländische Staat ist verpflichtet, deutsche Unternehmen nicht zu diskriminieren, nicht unbillig ungerecht oder willkürlich zu behandeln sowie bei direkten oder indirekten Enteignungen eine Entschädigung in Höhe des vollen Werts der Investition zu zahlen. Diese Investitionsschutzverträge haben „Zähne“. Deutsche Unternehmen sind unmittelbar berechtigt, gegen den Staat ein internationales Schiedsverfahren einzuleiten und Schadensersatz wegen der Verletzung des Investitionsschutzvertrages zu fordern. Üblicherweise finden diese Schiedsverfahren nach den Regeln des International Centre for the Settlement of Investment Disputes (ICSID) statt.

 Jüngste Ereignisse in Argentinien, Venezuela, Bolivien, Ukraine, Polen, Russland, Kasachstan, Aserbaidschan, Thailand und auf den Philippinen zeigen, dass auch deutsche Investoren auf diesen Schutz angewiesen sind. Dennoch ist der Schutz durch Investitionsschutzverträge in Deutschland noch weitgehend unbekannt.

 Mit unserer Veranstaltung „Schutz von Auslandsinvestitionen – ICSID Schiedsverfahren“ möchten wir Ihnen aufzeigen, welchen Schutz Investitionsschutzverträge Ihnen und Ihrem Unternehmen bieten, wie solche Schiedsverfahren funktionieren und wie Sie diesen Schutz bereits bei der Planung eines Auslandsprojektes berücksichtigen können. Referenten sind Anwälte der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft sowie der international tätigen britischen Kanzlei Pinsent Masons. Einige Vorträge werden deshalb in englischer Sprache gehalten.

 

Die Veranstaltung findet statt am

 

Donnerstag, den 8. Februar 2007, von 9:30 bis 13:30 Uhr

 

im Arabella Sheraton Hotel, Konrad Adenauer Str. 7, 60313 Frankfurt am Main.

 

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Geschäftsführer, Vorstände und Rechtsabteilungen im Ausland tätiger Unternehmen sowie Projektfinanzierungsgesellschaften und Kreditinstitute.

 

Gern würden wir Sie auf dieser Veranstaltung persönlich begrüßen. Bitte melden Sie sich oder Ihre Kollegen mit dem beiliegenden Formular an.

Dr. Richard Happ

DE, Hamburg

Rechtsanwalt

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Publikationen: 4

Veranstaltungen: 1

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